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Rückwirkender Krankenversicherungsschutz in den Niederlanden

CAK-Regelung „VOZD“ für rückwirkenden Krankenversicherungsschutz in den Niederlanden

02-05-2024

Hatten Sie in einem bestimmten Zeitraum in den Niederlanden keine Krankenversicherung, obwohl Sie nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wet langdurige zorg, abgekürzt: Wlz) pflichtversichert waren? Dann waren Sie in dem betreffenden Zeitraum nicht krankenversichert. Eventuelle Kosten der Gesundheitsversorgung müssen Sie dann grundsätzlich selbst tragen, es sei denn, Sie schließen mit der Ausführungsorganisation CAK eine freiwillige Vereinbarung über den Krankenversicherungsschutz (vrijwillige overeenkomst zorgkostendekking, abgekürzt: VOZD).

Wann können Sie eine freiwillige Vereinbarung über den Krankenversicherungsschutz schließen?

Sie können eine VOZD schließen, wenn Sie alle drei der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Es war Ihnen nicht möglich, rechtzeitig eine Krankenversicherung in den Niederlanden abzuschließen.
  2. Sie sind den Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung nachgekommen, bei der sich im Nachhinein herausstellte, dass Sie irrtümlicherweise auf Sie anwendbar war.
  3. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) hat festgestellt, ab welchem Datum Sie nach dem Wlz pflichtversichert waren. Das von der SVB festgestellte Datum ist das Datum, an dem Sie eine Krankenversicherung hätten haben müssen. 

Wie schließen Sie eine freiwillige Vereinbarung über den Krankenversicherungsschutz?

Sie schicken eine E-Mail an das CAK und beantragen eine VOZD. Das CAK:
  • fordert bei folgenden Trägern und Stellen Informationen an: bei der SVB, beim Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde), beim Belastingdienst/Toeslagen, beim Leistungserbringer, beim Krankenversicherungsträger CZ oder beim Krankenversicherungsträger außerhalb der Niederlande.
  • prüft, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • berechnet die zu zahlende oder einzuziehende Gebühr. Dies ist der Betrag der Kosten der Gesundheitsversorgung, abzüglich der von Ihnen zu zahlenden festen und einkommensabhängigen Beiträge, zuzüglich des eventuellen Krankenversicherungszuschlags. 
  • setzt die VOZD auf und bittet Sie, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Vereinbarung mit dem CAK ist freiwillig. Ist die VOZD für Sie in finanzieller Hinsicht nachteilig? Dann brauchen Sie die Vereinbarung nicht abzuschließen. Wenn Sie die VOZD unterschreiben, zahlt das CAK den vereinbarten Betrag oder zieht diesen ein. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes: Wenn das CAK einen Betrag auszahlt, wird dieser nicht an Sie, sondern direkt an den Krankenversicherungsträger CZ, den Krankenversicherungsträger außerhalb der Niederlande oder an den Leistungserbringer gezahlt.

Wann sind Sie in den Niederlanden nicht krankenversichert?

Sie sind nicht krankenversichert, wenn Sie in einem Zeitraum, in dem Sie wohl nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert sind, keine Krankenversicherung haben. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, sind Sie nämlich nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versicherungspflichtig. Sie müssen dann innerhalb von vier Monaten eine Krankenversicherung abschließen. Schließen Sie erst nach vier Monaten eine Krankenversicherung ab? Dann tritt die Krankenversicherung ab dem Antragsdatum in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Sie mindestens vier Monate nicht krankenversichert sind und dass Ihr Krankenversicherungsschutz eine Lücke aufweist. 

Beispiele:

  • Sie wohnen in Belgien und sind seit 1. Mai 2018 ausschließlich in den Niederlanden bei einem in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber beschäftigt. Sie gehen davon aus, dass Sie weiterhin in Belgien bei Ihrer Krankenkasse (mutualiteit) versichert sind. Sie stellen erst am 5. April 2019 fest, dass dies nicht stimmt, und schließen bei Univé eine Krankenversicherung ab. Sie sind im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis 4. April 2019 nicht versichert. 
  • Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten seit 4. Januar 2019 ausschließlich in Belgien. Sie haben sich in Belgien bei einer Krankenkasse (mutualiteit) eintragen lassen und sind in den Niederlanden beim Krankenversicherungsträger CZ für die Vertragspolice registriert. Ihr Sohn ist 16 Jahre alt und hat auch eine Vertragspolice bei CZ. Sie teilen CZ erst am 8. Juli 2019 mit, dass Ihr Sohn seit 10. Februar 2019 jeden Samstag in den Niederlanden bei einem Supermarkt arbeitet. CZ muss die Vertragspolice Ihres Sohnes rückwirkend beenden und bietet Ihrem Sohn eine Krankenversicherung an, die ab 8. Juli in Kraft tritt. Ihr Sohn ist im Zeitraum vom 10. Februar 2019 bis 7. Juli 2019 nicht versichert. 
  • Sie wohnen in den Niederlanden und bekommen eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Sie haben sich in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen lassen und sind in den Niederlanden beim Krankenversicherungsträger CZ für die Vertragspolice registriert. Sie können aus den Niederlanden eine AOW-Altersleistung bekommen. Da Sie nicht wussten, dass Sie Anspruch auf diese Leistung haben, haben Sie keinen Antrag bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) gestellt. Am 6. Mai 2019 stellen Sie doch noch einen Antrag bei der SVB. Am 12. Juli bewilligt die SVB Ihnen rückwirkend eine AOW-Leistung ab 6. Mai 2018. Sie melden dies dem Krankenversicherungsträger CZ. CZ beendet Ihre Vertragspolice zum 6. Mai 2018. Am 13. Juli beantragen Sie eine Krankenversicherung bei der niederländischen Krankenkasse VGZ. Sie sind im Zeitraum vom 6. Mai 2018 bis 12. Juli 2019 nicht versichert. 

Warum ist in einem nicht versicherten Zeitraum doch Krankenversicherungsschutz möglich?

Am 4. Juni 2015 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Fischer-Lintjens (C-534/13) entschieden, dass Versicherungslücken beim Krankenversicherungsschutz gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen. Darum hat das niederländische Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (VWS) entschieden, den Träger CAK ab 1. Januar 2018 damit zu beauftragen, im Namen des niederländischen Staates Vereinbarungen mit Bürgern zu schließen. Am 1. Januar 2021 soll eine definitive gesetzliche Regelung in Kraft treten.