Ausländische Steuerpflicht
Versteuern Sie Ihre niederländische Pension, Rente oder Sozialleistung in den Niederlanden? Sie gelten dann in den Niederlanden für die Einkommensteuer als ausländischer Steuerpflichtiger. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann haben Sie Anspruch auf alle Abzugsposten, Abgabenermäßigungen und auf abgabenfreies Vermögen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, können Sie die Abzugsposten und Abgabenermäßigungen nicht nutzen. Sie haben jedoch Anspruch auf abgabenfreies Vermögen.
Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer
Sie werden als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft, wenn Sie:
- Ihr Welteinkommen zu mindestens 90 % in den Niederlanden versteuern und
- eine Einkommenserklärung Ihres Finanzamts vorlegen können
Bitte beachten Sie: Die Regelung für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer gilt ab 2015. Bis zu Ihrer Steuererklärung 2014, die Sie im Jahr 2015 abgeben, können Sie sich noch selbst für die unbeschränkte Steuerpflicht entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie dieselben Abzugsposten und Abgabenermäßigungen wie ein Einwohner der Niederlande.
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