Kindergeld
Sie können niederländisches Kindergeld erhalten. In den Niederlanden gelten andere Anspruchsvoraussetzungen. Auch die Beträge des Kindergelds sind anders als in Deutschland.
Ein anderer Elternteil oder Versorger kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus Deutschland. Dies wird als „Zusammentreffen von Ansprüchen“ bezeichnet. Sie erhalten dann nicht beide den vollen Leistungsbetrag. Ein Land zahlt das Kindergeld vorrangig aus; das andere Land zahlt nichts, es sei denn, der Kindergeldbetrag ist in diesem Land höher. In dem Fall zahlt dieses Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags aus.