Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

A1-Bescheinigung

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie in bestimmten Situationen eine A1-Bescheinigung beantragen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten oder wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten. 

Sie brauchen keine A1-Bescheinigung zu beantragen, wenn Sie:

  • ausschließlich in einem Land arbeiten, zum Beispiel wenn Sie Grenzgänger sind
  • an Bord eines Seeschiffes arbeiten
  • an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr arbeiten  

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Mit der A1-Bescheinigung werden die anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit festgestellt. Mit dieser Bescheinigung können Sie im Beschäftigungsland nachweisen, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung?

Sie beantragen die A1-Bescheinigung kostenlos bei der Krankenkasse. Entscheidet die Krankenkasse, dass Sie in Deutschland versichert sind? Dann stellt die Krankenkasse die A1-Bescheinigung aus. Wenn die Krankenkasse feststellt, dass Sie in den Niederlanden versichert sind, nimmt die Krankenkasse Kontakt mit der niederländischen Sociale Verzekeringsbank (SVB) auf. Die A1-Bescheinigung wird dann von der SVB ausgestellt.

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