A1-Bescheinigung
Wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, müssen Sie in bestimmten Situationen eine A1-Bescheinigung beantragen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten oder wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten.
Sie brauchen keine A1-Bescheinigung zu beantragen, wenn Sie:
- ausschließlich in einem Land arbeiten, zum Beispiel wenn Sie Grenzgänger sind
- an Bord eines Seeschiffes arbeiten
- an Bord eines Flugzeugs im internationalen Luftverkehr arbeiten
Was ist eine A1-Bescheinigung?
Mit der A1-Bescheinigung werden die anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit festgestellt. Mit dieser Bescheinigung können Sie im Beschäftigungsland nachweisen, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung?
Sie beantragen die A1-Bescheinigung kostenlos bei der Krankenkasse. Entscheidet die Krankenkasse, dass Sie in Deutschland versichert sind? Dann stellt die Krankenkasse die A1-Bescheinigung aus. Wenn die Krankenkasse feststellt, dass Sie in den Niederlanden versichert sind, nimmt die Krankenkasse Kontakt mit der niederländischen Sociale Verzekeringsbank (SVB) auf. Die A1-Bescheinigung wird dann von der SVB ausgestellt.