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Krankenversicherung abschließen

Wie muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Schließen Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Der gesetzliche Grundleistungskatalog, das so genannte „basispakket“, deckt die Kosten für einen Großteil der regulären medizinischen Versorgung, zum Beispiel die Betreuung durch den Hausarzt, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Hilfsmittel.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie schließen eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger ab. Dazu verwenden Sie das Antragsformular des betreffenden Trägers. Alle Krankenversicherungsträger sind verpflichtet, Sie aufzunehmen (eine Aufnahmeverweigerung aufgrund höherer Risiken ist nicht möglich).

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie:

  • eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit dieser Karte können Sie in den Niederlanden oder in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Ihr Krankenversicherer erstattet die Kosten nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice.
  • einen Vordruck S1. Mit diesem Vordruck melden Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse an, damit Sie von der Krankenkasse eine Kostenerstattung für medizinische Leistungen in Deutschland erhalten.
Sie zahlen dem Krankenversicherungsträger in den Niederlanden einen Pauschalbeitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw). Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2024 durchschnittlich 146,00 € pro Monat.

Wie schnell muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Schließen Sie so schnell wie möglich eine Versicherung ab, in jedem Fall innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Arbeitsaufnahme in den Niederlanden. Ihre Krankenversicherung beginnt dann ab Ihrem ersten Arbeitstag in den Niederlanden. Wenn Sie die Krankenversicherung nicht innerhalb von 4 Monaten abschließen, beginnt die Versicherung mit dem Datum der Antragstellung. Sie sind dann mindestens 4 Monate lang unversichert und müssen eventuell anfallende medizinische Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für Kosten, die Ihnen in Deutschland entstanden sind, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie doch in den Niederlanden versicherungspflichtig waren. Wenn Sie unversichert sind, erhalten Sie ein Schreiben vom CAK. Hierin steht, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Versäumen Sie, dies rechtzeitig zu tun, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.

Freiwillige Selbstbeteiligung

Der niederländische Krankenversicherungsträger kann im Gegenzug für einen niedrigeren Beitrag zur Grundversicherung eine freiwillige Selbstbeteiligung anbieten. Die freiwillige Selbstbeteiligung kann sich auf 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 € pro Jahr belaufen. Der Krankenversicherungsträger setzt dann den monatlichen Beitrag zur Grundversicherung herab. Die freiwillige Selbstbeteiligung wird zur Pflichtselbstbeteiligung hinzuaddiert. Gilt für eine bestimmte Leistung kein Pflichtselbstbeteiligung, dann wird auch keine freiwillige Selbstbeteiligung gefordert. Der Krankenversicherungsträger kann bestimmte Leistungserbringer, Maßnahmen, Medikamente oder Hilfsmittel von der Selbstbeteiligung ausschließen. Dies entscheidet jeder Krankenversicherungsträger für sich. 

Wenn Sie sich für medizinische Versorgung in Deutschland entscheiden und die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse gezahlt werden, kommt die verpflichtete oder freiwillige Selbstbeteiligung des niederländischen Krankenversicherungsträgers nicht zum Tragen. Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten nach den deutschen Voraussetzungen, Tarifen und Selbstbeteiligungssätzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger, ob es in Ihrer Situation günstig ist, sich für eine freiwillige Selbstbeteiligung zu entscheiden. Bitte beachten Sie: Die verpflichtete und die freiwillige Selbstbeteiligung gelten wohl, wenn Sie: 

  • sich für medizinische Versorgung in den Niederlanden entscheiden oder 
  • bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger die Kostenerstattung der in Deutschland erhaltenen medizinischen Versorgung beantragen.

Kann ich bei einer Krankenkasse eingetragen bleiben?

Sind Sie bereits Mitglied einer Krankenkasse in Deutschland? Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie sich in den Niederlanden krankenversichern müssen. Sie können Mitglied der Krankenkasse bleiben, wenn Sie den Vordruck S1 einreichen.

Muss ich in den Niederlanden eine Zusatzversicherung abschließen?

Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Versorgung oder Physiotherapie. Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).

Bitte beachten Sie: Eine niederländische Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Über Ihren Arbeitgeber (Dienstherrn) haben Sie Anspruch auf Beihilfe.

Niederländische Krankenversicherung beenden.

Haben Sie bereits eine Krankenversicherung bei einem niederländischen Krankenversicherungsträger abgeschlossen? Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie sich in Deutschland versichern müssen, und kündigen Sie Ihre niederländische Krankenversicherung.

Zusatzversicherung

Sie sind verpflichtet, eine Zusatzversicherung bei einer deutschen Krankenversicherung abzuschließen. Sie können sich für eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse oder für eine private Krankenversicherung entscheiden. Sie müssen auch eine Pflegeversicherung abschließen.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind bereits Mitglied einer Krankenkasse und haben eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für medizinische Versorgung zusteht. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen.

Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit einer EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie brauchen in den Niederlanden keine Krankenversicherung abzuschließen. Sie sind bereits freiwillig oder privat bei einer Krankenkasse versichert.

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit einer EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherung

Sind Sie privat versichert? Achten Sie dann unbedingt darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

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