Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kostenerstattung

Wie werden meine Krankheitskosten erstattet?

Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch wenn Ihnen medizinische Kosten in anderen EU-, EWR-Ländern und in der Schweiz entstehen, werden Ihnen diese erstattet. Dies gilt auch für mitversicherte Familienmitglieder.

Bitte beachten Sie: Es kann sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen (Selbstbeteiligung).

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in Deutschland entstehen

Ihr Leistungserbringer rechnet die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei einem Krankenhausaufenthalt schickt das Krankenhaus die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Sie brauchen dann nicht erst selbst zu bezahlen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen haben und die Erstattung der Kosten in Deutschland beantragen, brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung (eigen risico) nicht zu zahlen. Dies gilt auch für die freiwillige höhere Selbstbeteiligung, falls Sie sich für diese entschieden haben.

Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger

Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande, solange Sie sich in einem EU-, EWR-Land oder in der Schweiz aufhalten. Sie können Rechnungen für medizinische Leistungen, die Sie in Deutschland in Anspruch nehmen, also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung. 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich mit dem Vordruck S1 angemeldet haben, haben Sie nur noch Anspruch auf „zorg in natura“ (Sachleistungen).

Rechnung bei Ihrem Krankenversicherer in den Niederlanden einreichen

Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande. Sie können solche Rechnungen also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. 

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Kalenderjahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei einer Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung.

Wenn mir krankheitsbedingte Kosten in den Niederlanden entstehen

Je nachdem, welche Krankenversicherung Sie abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:

  • Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Wenn Sie einen Leistungserbringer wählen, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat, zahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten direkt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Leistungserbringer, zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet.
  • Haben Sie eine Erstattungspolice („restitutiepolis“)? Dann können Sie den Leistungserbringer frei wählen. Sie zahlen die Rechnung eventuell erst selbst und reichen sie später bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer abgeschlossen hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Die ersten 385,00 €, die Ihnen in einem Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung. Ihr Krankenversicherungsträger schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.