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Krankenversicherung

Muss ich in Deutschland oder in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen?

Wie regele ich meine Krankenversicherung?

Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse, Ihre Privatversicherung oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.

  • Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
  • Wenn Sie ausschließlich in Deutschland arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in Deutschland.
    • Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
    • Sind Sie zum Beispiel in den Niederlanden verbeamtet und üben zusätzlich in Deutschland eine Arbeitnehmertätigkeit aus? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen. 
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen? Dann benötigen wir weitere Angaben. Wenn Sie ausführlichere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation machen, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Sie müssen in Deutschland über Ihren Arbeitgeber (Dienstherrn) eine Krankenversicherung abschließen. Sie haben dann Anspruch auf Beihilfe. Der Anspruch auf Beihilfe ist in verschiedenen Beihilfeverordnungen geregelt und kann je nach Dienstherr unterschiedlich sein.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Sie müssen eine Krankenversicherung in den Niederlanden abschließen. Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie in den Niederlanden erwerbstätig werden. Eine niederländische Krankenversicherung kostet etwa 146,00 € pro Monat. Die Versicherung deckt Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente. Wenn Ihnen in Deutschland krankheitsbedingte Kosten entstehen, werden Ihnen diese ebenfalls erstattet.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Welche Art von Krankenversicherung Sie abschließen müssen, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens.

Sie können selbst entscheiden, was für eine Versicherung Sie abschließen:

  • Sie können eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse abschließen. Sie können medizinische Versorgung in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Sie können eine freiwillige Krankenversicherung in einem EU-Land abschließen. In den Niederlanden ist eine freiwillige Versicherung nicht möglich. Erkundigen Sie sich, ob Sie hiermit medizinische Versorgung in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen können und welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt.
  • Sie können eine private Krankenversicherung in einem EU-Land abschließen. Erkundigen Sie sich, ob Sie hiermit medizinische Versorgung in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen können und welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt.
  • Sie schließen keine Krankenversicherung ab. Sie zahlen alle Kosten der medizinischen Versorgung selbst.

Welches Einkommen bekomme ich, wenn ich krank werde?

Wenn Sie krank werden, bekommen Sie maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie ab der 7. Woche bis maximal zur Woche 78 Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie in Deutschland privat versichert sind, können Sie auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

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