Erwerbsminderung
Sie können in Deutschland Krankengeld erhalten, wenn Sie dort versichert sind. Wenn Sie längere Zeit krank sind, erhalten Sie aus Deutschland eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Invalidität.
Haben Sie in der Vergangenheit auch in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Dann erhalten Sie auch aus diesem Land eine Erwerbsminderungsleistung. Sie erhalten aus beiden Ländern eine anteilige Leistung. Die Höhe richtet sich danach, wie lange Sie im jeweiligen Land gearbeitet haben.
Wenn Sie noch arbeiten können oder auf die Bewilligung einer niederländischen Erwerbsminderungsleistung (104 Wochen ab dem ersten Krankheitstag) warten, können Sie auch eine Arbeitslosenleistung beantragen. Lesen Sie mehr hierüber unter Arbeitslosigkeit.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sondern vom Arbeitgeber (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
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