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Steuererklärung

Wo mache ich meine Steuererklärung?

Sie ziehen nach Deutschland. Ein Umzug nach Deutschland hat Folgen für Ihre Einkommensteuererklärung.

Als Einwohner von Deutschland werden Sie in Deutschland steuerpflichtig. Künftig machen Sie jedes Jahr in Deutschland Ihre Steuererklärung.

Für das Jahr, in dem Sie umziehen, machen Sie Ihre Steuererklärung in den Niederlanden mit dem Steuererklärungsformular M. Beziehen Sie nach Ihrem Umzug noch Einkommen, das Sie in den Niederlanden versteuern? Dann machen Sie in den Jahren nach Ihrem Umzug in den Niederlanden eine Steuererklärung für ausländische Steuerpflichtige.

Möchten Sie wissen, welche Folgen Ihr Umzug nach Deutschland für Ihre Steuererklärung hat? Dann benötigen wir weitere Informationen über Ihre Situation.

Steuererklärung für das Umzugsjahr

Für das Jahr, in dem Sie nach Deutschland gezogen sind, können Sie die Steuererklärung nicht online einreichen. Sie müssen Ihre Steuererklärung mit einem so genannten M-Formular machen.

Wenn Sie eine Steuererklärung machen müssen, schickt Ihnen der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ein Steuerformular M zu. Die Steuererklärung muss vor dem im Begleitschreiben genannten Datum eingereicht werden. Wenn Sie mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung brauchen, beantragen Sie vor diesem Datum schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Belastingdienst eine Fristverlängerung.

Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, können Sie die Fristverlängerung auch telefonisch beantragen. Rufen Sie hierzu das Steuertelefon Ausland an.

Wenn Sie kein M-Formular vom Belastingdienst erhalten haben, aber trotzdem eine Steuererklärung machen möchten, können Sie das M-Formular telefonisch über das Steuertelefon Ausland anfordern.

Steuererklärung für die Jahre nach Ihrem Umzug

Haben Sie in den Jahren nach Ihrem Umzug noch Einkommen aus den Niederlanden, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Rente, Pension oder Einkünfte aus Immobilien? Dann müssen Sie Ihre niederländischen Einkünfte möglicherweise in den Niederlanden versteuern und weiterhin jedes Jahr eine Steuererklärung in den Niederlanden einreichen. Wenn Sie eine Steuerklärung machen müssen, fordert der Belastingdient (niederländisches Finanzamt) Sie schriftlich mit einem „aangiftebrief“ dazu auf. 

Sie können Ihre Steuererklärung online über „Mijn Belastingdienst“ machen. Anderenfalls verwenden Sie ein C-Formular. Dieses Formular müssen Sie über das Steuertelefon Ausland selbst anfordern.

Die Steuererklärung muss vor dem im Begleitschreiben genannten Datum eingereicht werden. Wenn Sie mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung brauchen, beantragen Sie vor diesem Datum schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Belastingdienst eine Fristverlängerung. Die Adresse finden Sie im Begleitschreiben.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

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