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Aufschubbescheid

Was ist ein „conserverende aanslag“ (Aufschubbescheid)?

Wenn Sie von den Niederlanden aus nach Deutschland ziehen, können besondere Regelungen für Sie gelten. Ist dies der Fall, wird Ihnen vom Belastingdienst ein gesonderter Steuerbescheid auferlegt, der so genannte Aufschubbescheid.

Ein Aufschubbescheid hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer gegen die niederländischen Steuerregeln verstoßen, ist der Aufschubbescheid unverzüglich zu bezahlen. Sie dürfen zum Beispiel keine Abfindung der Leibrentenansprüche erhalten.

Wann bekommen Sie einen Aufschubbescheid?

Wenn Sie durch Ihre Auswanderung so genanntes zurückgestelltes Einkommen haben, erhalten Sie einen Aufschubbescheid. In den folgenden Fällen geht Ihnen ein Aufschubbescheid zu:

  • Sie haben Rentenansprüche aufgebaut, während Sie in den Niederlanden gewohnt haben.
  • Sie haben Anspruch auf Leistungen aufgrund einer Leibrentenversicherung, deren Beiträge in der Vergangenheit vom Einkommen abgezogen worden sind.
  • Sie haben Anspruch auf den Steuervorteil aus einer Kapitalversicherung für Wohneigentum, Sparkonten für Wohneigentum oder Kapitalanlagerecht für Wohneigentum.
  • Sie sind wesentlich an einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden beteiligt.

Ihnen wird Zahlungsstundung für die Zahlung des Aufschubbescheids gewährt

Ihnen wird Zahlungsstundung für die Zahlung Ihres Aufschubbescheids gewährt. Dieser Zahlungsaufschub wird Ihnen ohne Auflagen und unaufgefordert gewährt, da Sie in ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) ziehen. Für den Aufschubzeitraum brauchen Sie keine Verzugszinsen zu zahlen.

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