Sozialversicherungsbeiträge
Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?
Sie ziehen nach Deutschland. Ein Umzug nach Deutschland kann Folgen für Ihre Sozialversicherung haben.
Nach Ihrem Umzug sind Sie im Prinzip in Deutschland sozialversichert. Sie zahlen dann keine Beiträge mehr zu den niederländischen Sozialversicherungen. In manchen Situationen bleiben Sie jedoch in den Niederlanden versichert, zum Beispiel wenn Sie weiterhin in den Niederlanden arbeiten.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie in Deutschland wohnen? Dann benötigen wir mehr Informationen über Ihre Situation.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland werden Sie in Deutschland arbeiten. Meistens werden Sie dann in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Das ist etwa der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in Deutschland als selbstständiger Unternehmer tätig sind.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in den Niederlanden sozialversichert sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten werden. In diesen Situationen zahlen Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.175,00 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.175,00 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 7.550,00 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihr volles Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbeitrag.
Ich bin Beamter
Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind hängt von Ihrem Beruf als Selbstständiger ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen mitteilen, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie Ansprüche für eine Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente (nach 78 Wochen Krankheit) auf.
Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).
Sie zahlen Beiträge für:
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
- Sie können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beläuft sich auf 7,3% von höchstens 5.175,00 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,3 % von höchstens 5.175,00 €. Sie können sich auch privat versichern. Die entsprechenden Beiträge sind je nach Versicherungsanbieter und Police unterschiedlich.
- Sie können freiwillig eine Arbeitslosen- und Krankengeldversicherung abschließen. Weitere Informationen erteilt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den Niederlanden oder die Agentur für Arbeit in Deutschland. Sie können sich auch privat versichern.
- UWV freiwillige Versicherung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur freiwilligen deutschen Arbeitslosenversicherung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:
- AOW-Beiträge, 17,90%
- Wlz-Beiträge, 9,65%
- Anw-Beiträge, 0,1%
Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.098,00 € (im Jahr 2024) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Neben den Volksversicherungsbeiträgen behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA) ein. Außerdem behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) ein. Die Zvw-Beiträge brauchen Sie nicht selbst zu zahlen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese für Sie.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, brauchen Sie keine AOW-Beiträge und keine Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen mehr zu zahlen.
Ich bin selbstständig tätig
Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,32%%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag von höchstens 75.518,00 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Jahresanfang einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.
Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst
Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen danach einen Steuerbescheid, in dem steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.
- Weitere Informationen zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu den Erläuterungen der Beiträge, die Sie als Selbstständiger zahlen müssen, auf der Website des niederländischen Finanzamts (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- in den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch in Deutschland arbeiten.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. Meistens bleiben Sie dann in den Niederlanden sozialversichert und zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Das ist etwa der Fall, wenn Sie in den Niederlanden bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in den Niederlanden selbstständiger Unternehmer sind.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie in Deutschland sozialversichert sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten werden. In diesen Situationen zahlen Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:
- AOW-Beiträge, 17,90%
- Wlz-Beiträge, 9,65%
- Anw-Beiträge, 0,1%
Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.098,00 € (im Jahr 2024) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Neben den Volksversicherungsbeiträgen behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA) ein. Außerdem behält Ihr Arbeitgeber Beiträge für das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zvw) ein. Die Zvw-Beiträge brauchen Sie nicht selbst zu zahlen. Ihr Arbeitgeber zahlt diese für Sie.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben, brauchen Sie keine AOW-Beiträge und keine Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen mehr zu zahlen.
Ich bin selbstständig tätig
Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,32%%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag von höchstens 75.518,00 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Anfang des Jahres einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.
Verrechnung über den Bescheid vom Belastingdienst
Sie machen jedes Jahr nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung beim Belastingdienst. Der Belastingdienst sendet Ihnen danach einen Steuerbescheid, in dem steht, ob Ihnen noch Beiträge erstattet werden oder ob Sie Beiträge nachzahlen müssen.
- Weitere Informationen zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu den Erläuterungen der Beiträge, die Sie als Selbstständiger zahlen müssen, auf der Website des niederländischen Finanzamts (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wenn Sie in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Ich bin Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.175,00 €
- Pflegeversicherung, 2,3 % von höchstens 5.175,00 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 7.550,00 €
Sie zahlen diese Beiträge von Ihrem vollen Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbetrag.
Ich bin Beamter
Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind, hängt von Ihrem Beruf als Selbstständiger ab. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie darüber informieren, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie Ansprüche auf Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente (nach 78 Wochen Krankheit) auf.
Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).
Sie zahlen Beiträge für:
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
- Sie können eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag beläuft sich auf 7,3% von höchstens 5.175,00 €. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,3 % von höchstens 5.175,00 €. Sie können sich auch privat versichern. Die entsprechenden Beiträge sind je nach Versicherer und Police unterschiedlich.
- Sie können freiwillig eine Arbeitslosen- und Krankengeldversicherung abschließen. Weitere Informationen erteilt das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) in den Niederlanden oder die Agentur für Arbeit in Deutschland. Sie können sich auch privat versichern.
- UWV freiwillige Versicherung (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur freiwilligen deutschen Arbeitslosenversicherung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde arbeiten
- in den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch in Deutschland arbeiten.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie nicht und Sie beziehen keine Pension, Rente oder Sozialleistung. Sie nehmen in Deutschland kein Studium auf und machen dort keine Ausbildung. Im Prinzip werden Sie dann in Deutschland sozialversichert sein, weil Sie dort wohnen. Solange Sie aber nicht in Deutschland arbeiten oder eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten, brauchen Sie in Deutschland keine einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Was muss ich regeln?
Sie brauchen in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Sie brauchen diesbezüglich daher nichts zu regeln.
Möglicherweise müssen Sie im Kalenderjahr Ihres Umzugs für den Zeitraum bis zu Ihrem Umzugsdatum noch Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden zahlen. Daher müssen Sie beim niederländischen Finanzamt eine Steuererklärung machen.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie nicht. Sie erhalten eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Möglicherweise bleiben Sie dann in den Niederlanden sozialversichert und zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Krankengeld (ZW) oder eine Arbeitslosenleistung (WW) aus den Niederlanden erhalten.
Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsleistung (WIA), eine Hinterbliebenenleistung (Anw) oder eine Altersleistung (AOW)? Dann sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert und brauchen auch keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Ihr Leistungsträger muss eventuell einen Vertragsbeitrag von Ihrer Pension, Rente oder Sozialleistung einbehalten und an das CAK abführen.
Was muss ich regeln?
Melden Sie dem Leistungsträger, der Ihnen Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung zahlt, Ihren Umzug in die Niederlande. Ihr Leistungsträger stellt fest, ob von Ihrer Pension, Rente oder Sozialleistung noch Beiträge einbehalten werden müssen.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Sozialleistung, Pension oder Rente erhalten
- aus den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten.
Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie nicht. Sie erhalten eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie sind dann in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden beziehen
Dann bleiben Sie möglicherweise in den Niederlanden sozialversichert und zahlen in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Krankengeld (ZW) oder eine Arbeitslosenleistung (WW) aus den Niederlanden empfangen. Sie zahlen in den Niederlanden auch Sozialversicherungsbeiträge auf Ihre Pension, Rente oder Sozialleistung aus Deutschland. Bekommen Sie eine Erwerbsminderungsleistung (WIA), eine Hinterbliebenenleistung (Anw) oder eine Altersleistung (AOW)? Dann sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert und brauchen auch keine niederländischen Sozialversicherungsbeiträge mehr zu zahlen.
Was muss ich regeln?
Melden Sie dem Leistungsträger, der Ihnen Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung zahlt, Ihren Umzug in die Niederlande. Ihr Leistungsträger stellt fest, ob von Ihrer Pension, Rente oder Sozialleistung noch Beiträge einbehalten werden müssen.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
In welchem Land Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, richtet sich also nach Ihrer persönlichen Situation. Möchten Sie wissen, was bei Ihnen der Fall ist? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Sozialleistung, Pension oder Rente erhalten
- aus den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können zum Beispiel angeben, dass Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten.
Sie ziehen nach Deutschland und werden dort studieren. Sie haben in Deutschland ein Zimmer oder eine Wohnung. Möglicherweise sind Sie weiterhin in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Wenn Sie Einkünfte beziehen, müssen Sie einkommensabhängige Volksversicherungsbeiträge zahlen.
Bin ich in den Volksversicherungen versichert?
Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.
Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.
Sie sind beitragspflichtig für die Volksversicherungen. Das bedeutet, dass Sie einkommensabhängige Beiträge für die Volksversicherungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum zahlen müssen. Zu diesem Einkommen gehören Arbeitsentgelt, Renten, Pensionen oder Leistungen. Möglicherweise erhalten Sie ein Stipendium oder Ausbildungsförderung. Von dieser Art von Einkommen brauchen Sie in den Niederlanden keine Beiträge zu zahlen.
Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen
Sie werden für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten. Oder Sie werden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen und dieses Praktikum ist einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt (dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen). Sie sind dann in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert. Deshalb brauchen Sie in den Niederlanden auch keine Beiträge zu zahlen. Erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie in diesem Fall in Deutschland versichert sind oder nicht.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen Minijob / geringfügige Beschäftigung ausüben, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden versichert.
Nach Ihrem Umzug sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. In Deutschland sind Sie nur sozialversichert, wenn Sie dort arbeiten oder eine Leistung beziehen. Möglicherweise erhalten Sie ein Stipendium oder Ausbildungsförderung. Von dieser Art von Einkommen brauchen Sie in Deutschland jedoch keine einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen
Sie werden in Deutschland arbeiten. Oder Sie werden im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen und dieses Praktikum ist einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt (dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie ein Praktikum machen). Sie sind dann in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert. Deshalb brauchen Sie in den Niederlanden auch keine Beiträge zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen Minijob / geringfügige Beschäftigung ausüben, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden versichert.
Erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, ob Sie in Deutschland versichert sind oder nicht. Wenn Sie in Deutschland versichert sind, zahlen Sie die normalen Sozialversicherungsbeiträge.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
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