Andere Leistungen für Familien
Bekomme ich noch andere Leistungen für Familien?
Neben den Familienleistungen kann auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien bestehen. Diese anderen Leistungen sind unabhängig von den Familienleistungen. Deshalb können beide Arten von Leistungen gleichzeitig bezogen werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel das Elterngeld. In den Niederlanden gibt es keine anderen Leistungen für Familien.
Möchten Sie wissen, ob Sie nach Ihrem Umzug noch andere Leistungen für Familien aus Deutschland erhalten können? Wir benötigen dann weitere Angaben zu Ihrer Situation.
Habe ich Anspruch auf Kinderzuschlag?
Sie können Kinderzuschlag bekommen, wenn:
- Ihr Kind jünger ist als 25 Jahre und
- Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und
- Ihr Kind nicht verheiratet ist und
- für Ihr Kind deutsches Kindergeld gezahlt wird und
- das Einkommen monatlich mindestens 600,00 € (für Verheiratete) oder mindestens 900,00 € (für Alleinstehende) beträgt und
- das Einkommen und Vermögen aller Personen in Ihrem Haushalt unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt und
- durch den Kinderzuschlag keine Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) gezahlt zu werden braucht
Die Familienkasse stellt die Höchstgrenze für Einkommen und Vermögen fest. Dabei berücksichtigt die Familienkasse die Höhe der Sozialhilfe, des Beitrags zu den Wohnkosten und des gesamten Kinderzuschlags.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Die Höhe des Kinderzuschlags hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Sie erhalten maximal 292,00 € pro Monat pro Kind. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Außerdem können Sie für Ihre Kinder Kosten für Bildung und Freizeit erstattet bekommen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
- persönlicher Schulbedarf
- Beförderung zur Schule
- Lernförderung
- gemeinsames Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder im Hort
- Kosten für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten
Wo kann ich den Kinderzuschlag beantragen?
Sie beantragen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Die Familienkasse gehört zur Bundesagentur für Arbeit. Stellen Sie den Antrag bei der Familienkasse in Ihrem Wohnort. Gibt es an Ihrem Wohnort keine Familienkasse, wenden Sie sich an eine Familienkasse in der näheren Umgebung.
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Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Sie können Elterngeld bekommen, wenn:
- Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben und
- Sie Ihre Kinder selbst versorgen und aufziehen und
- Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
Basiselterngeld
Die Eltern können gemeinsam 14 Monate lang Basiselterngeld bekommen, wenn sie beide für das Kind sorgen und hierdurch weniger Einkommen haben. Die Eltern entscheiden selbst, wie sie die Monate untereinander verteilen. Der eine Elternteil kann maximal 2 Monate in Anspruch nehmen, der andere Elternteil maximal 12 Monate.
Elterngeld Plus
Eltern, die während der Zahlung von Elterngeld zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können Elterngeld Plus bekommen. Das Elterngeld Plus wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Ein Monatsbetrag Basiselterngeld entspricht dem Betrag für 2 Monate Elterngeld Plus.
Partnerschaftsbonus
Beide Elternteile können maximal 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus bekommen, wenn beide Eltern in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann den Eltern für mindestens 2 und maximal 4 Monate gezahlt werden.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngelds hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen danach ab.
Haben Sie im Elterngeldzeitraum kein Einkommen, entspricht das Basiselterngeld ungefähr 67 % des zuletzt verdienten Nettoentgelts. Das Basiselterngeld beträgt immer mindestens 300,00 € und ist niemals höher als 1.800,00 € pro Monat.
ElterngeldPlus ist die Hälfte des Basiselterngelds. Sie dürfen 24 Monate lang die Hälfte Ihres Einkommens hinzuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Sie können das Elterngeld bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die Adressen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
Familienleistungen für Sie oder für den anderen Elternteil oder Versorger
Sie können Kinderzuschlag und Elterngeld bekommen, ohne dass dies Folgen für die Familienleistungen hat. Das gilt auch für den anderen Elternteil oder Versorger.
Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?
Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.
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