Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Zusammentreffen von Ansprüchen

Kann ich Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland bekommen?

Welche Regeln gelten, wenn in zwei Ländern Anspruch auf Familienleistung besteht?

Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhaltszahlungen für diese leisten, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen.

Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird für dasselbe Kind und denselben Zeitraum, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an. Ein Land zahlt vorrangig Familienleistung aus. Das andere Land zahlt eventuell Familienleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags.

Aus welchem Land erhalten ich oder der andere Elternteil oder Versorger Familienleistungen?

Es hängt von Ihrer Situation ab, aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten und ob sich ein Zusammentreffen mit den Ansprüchen des anderen Elternteils oder Versorgers ergibt.

Mein Kind hat noch einen anderen Versorger

Zu den niederländischen Familienleistungen gehören das Kindergeld, das kindgebundene Budget und der Kinderbetreuungszuschlag. Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Familienleistung haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern. Das eine Land zahlt die Familienleistung aus und das andere Land kann die Familienleistung aufstocken. Sie erhalten dadurch immer den höchsten Betrag für Ihr Kind.

Aus welchem Land erhalte ich Familienleistungen?

Die zuständigen Kindergeldträger in den beiden Ländern prüfen, ob Sie Anspruch auf Familienleistung haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Betrag der Familienleistung aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als die Familienleistung aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land den Unterschiedsbetrag. Auf diese Weise wird Ihnen immer die höchste Familienleistung gezahlt.

Wo erhalte ich weitere Informationen über das Zusammentreffen von Ansprüchen?

Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Wenn Sie niederländisches Kindergeld erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank auf. Wenn Sie Kindergeld aus Deutschland erhalten, wenden Sie sich an die Familienkasse.

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