Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Umzugsgüter

Muss ich die Einfuhr meiner Umzugsgüter beim Zoll melden?

Wenn Sie aus den Niederlanden nach Deutschland ziehen, brauchen Sie die Einfuhr Ihrer Umzugsgüter und persönlichen Güter nicht dem Zoll zu melden.

Umzugsgüter und persönliche Güter sind Güter, die für den persönlichen Gebrauch von Ihnen oder Ihrer Familie bestimmt sind. Dazu gehören vor allem persönlicher Hausrat, Fahrzeuge zum persönlichen Gebrauch, Haushaltsvorräte für den normalen Haushaltsgebrauch, kleine Haustiere und Reittiere, tragbare Gegenstände zur Ausübung von beruflichen Tätigkeiten und so weiter.

Bitte beachten Sie: Güter, die zur Verwendung für Tätigkeiten als Fabrikant, Händler oder Dienstleister bestimmt sind, sind keine persönlichen Güter.

Bestimmte Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren, Autos und Motorräder sowie besondere Produkte und Haustiere.

Wenn Sie Ihren Pkw, Lieferwagen oder Ihr Motorrad mitnehmen

Nachdem Sie sich in Deutschland als Einwohner angemeldet haben, müssen Sie Ihren Pkw, Lieferwagen oder Ihr Motorrad in Deutschland anmelden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website des Straßenverkehrsamts.

BPM-Steuererstattung beantragen

Wenn Sie einen gebrauchten Pkw, Lieferwagen oder ein gebrauchtes Motorrad mitnehmen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der gezahlten Bpm-Steuer erstattet werden. Die Bpm-Steuer ist die niederländische Steuer für Personenkraftwagen und Krafträder. Ihre Steuer kann möglicherweise erstattet werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Das Kraftfahrzeug hat am oder nach dem 16. Oktober 2006 ein niederländisches Kennzeichen erhalten.
  • Das Kraftfahrzeug ist kein Unfallauto.
  • Das Kraftfahrzeug ist fahrtüchtig.
  • Das Kraftfahrzeug wurde in Deutschland erneut registriert.
  • Das Kraftfahrzeug wurde mit dem Status "Export" beim RDW registriert.

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