Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Todesfall

Bekommt mein Partner im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Ansprüche im Sterbefall

Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen nach Deutschland. Im Falle Ihres Todes ist es gut zu wissen, dass Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenleistung erhalten können und damit weiterhin ein Grundeinkommen beziehen.

Aus welchem Land eine Hinterbliebenenleistung gezahlt werden kann, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an die Krankenkasse ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlen.

Im Falle Ihres Todes

Wenn Sie auch in den Niederlanden erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise weiterhin in den Niederlanden sozialversichert. Ihr Partner und/oder Ihre Kinder können dann eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten.

Möchten Sie wissen, aus welchem Land Ihre Hinterbliebenen eine Leistung bekommen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie in den Niederlanden Versorgungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber behält Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein und führt diese an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) ab. Als Selbstständiger müssen Sie diese Beiträge selbst an den Belastingdienst zahlen.

Im Falle Ihres Todes

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann sind Sie möglicherweise in Deutschland sozialversichert. Ihr Ehepartner kann dann eine Hinterbliebenenleistung aus Deutschland bekommen.

Möchten Sie wissen, aus welchem Land Ihre Hinterbliebenen eine Leistung bekommen, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden erhalten, erwerben Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs womöglich auch Ansprüche in den Niederlanden. Dies richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.

Im Falle Ihres Todes

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland bekommen

Werden Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland erhalten? Je nach Art der Leistung, die Sie aus den Niederlanden und Deutschland erhalten, erwerben Sie in Deutschland möglicherweise weitere Ansprüche. Möchten Sie wissen, wie es sich verhält, wenn Sie eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland?

Ich beziehe Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Verletztengeld

Sie bauen in Deutschland während Ihres Leistungsbezugs Altersrente auf. Wenn Sie in Deutschland Altersrente aufbauen, bauen Sie gleichzeitig auch Hinterbliebenenrente auf. Im Falle Ihres Todes kann Ihr Ehepartner dann Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente aus Deutschland haben. Ihr Ehepartner beantragt die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente

Sie bauen in Deutschland keine Altersrente für den Zeitraum Ihres Rentenbezugs auf. Dieser Zeitraum wird allerdings bei der Berechnung der Wartezeit mitgezählt. Wenn Sie in Deutschland Altersrente aufbauen, bauen Sie gleichzeitig auch Hinterbliebenenrente auf. Im Falle Ihres Todes kann Ihr Ehepartner Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente aus Deutschland haben. Ihr Ehepartner beantragt die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die diese Rente auszahlt.

Ich beziehe eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente

Beziehen Sie eine deutsche Hinterbliebenenrente? Sie bauen in Deutschland keine Altersrente auf. Der Zeitraum Ihres Rentenbezugs wird auch nicht bei der Feststellung der Wartezeit berücksichtigt. Sie bauen auch keine Hinterbliebenenrente für Ihre Hinterbliebenen auf. Im Allgemeinen gilt in Deutschland, dass nur verheiratete Personen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Erhalten Sie eine deutsche Altersrente? Im Falle Ihres Todes kann Ihr Ehepartner eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten. Die Hinterbliebenenrente wird von der DRV gezahlt und ist auch dort zu beantragen.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Bis zu Ihrem Umzug nach Deutschland sind Sie Einwohner der Niederlande. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, können Sie nach dem Anw-Hinterbliebenengesetz versichert sein, zum Beispiel, wenn Sie nicht arbeiten oder in den Niederlanden arbeiten. Kann Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten? Dann bekomt Ihr Ehepartner möglicherweise auch eine anteilige Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Der Träger, bei dem Ihr Ehepartner die Hinterbliebenenrente beantragt, beantragt diese Leistung bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB).

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung kann nur bestehen, wenn Sie eine zusätzliche Altersleistung erhalten oder erhalten könnten und diese Leistung nach Ihrem Tod in eine Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden kann. Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenleistung bei der Pensionskasse oder der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Altersleistung aufgebaut haben.

Sie ziehen nach Deutschland und werden dort studieren. Sie wohnen dann in Deutschland in einer Wohnung oder einem Zimmer in einem (Studenten-)Wohnheim. Möglicherweise sind Sie weiterhin in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Sie sind dann in den Niederlanden nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.

Bin ich in den Volksversicherungen versichert?

Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.

Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.

Können meine Hinterbliebenen eine Leistung bekommen?

Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr in den Niederlanden auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält und diese an die Krankenkasse abführt. Sie bauen dann in Deutschland Hinterbliebenenrentenansprüche auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Ihren Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente aus, wenn Sie sterben sollten.

Minijob

Sie können in Deutschland einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Ansprüche für die Hinterbliebenenrente in Deutschland auf. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Deshalb bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Können meine Hinterbliebenen eine Leistung bekommen?

Sie sind in den Niederlanden oder in Deutschland nicht in der gesetzlichen Hinterbliebenenversicherung pflichtversichert. Ihr Partner kann aber eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum eine freiwillige Anw-Versicherung haben. Eine solche Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abgeschlossen werden.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sobald Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert. Sie bauen dann auch keine Rentenansprüche mehr in den Niederlanden auf.

Bitte beachten Sie: Werden Sie in Deutschland im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen? Dann ist dieses Praktikum möglicherweise einer Arbeit als Arbeitnehmer gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen.

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Deutschland arbeiten, bauen Sie in Deutschland Renten- und Leistungsansprüche auf. Hierfür brauchen Sie nach Ihrem Umzug nichts zu unternehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält und diese an die Krankenkasse abführt. Sie bauen dann in Deutschland Hinterbliebenenrentenansprüche auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Ihren Hinterbliebenen die Hinterbliebenenrente aus, wenn Sie sterben sollten.

Minijob

Sie können in Deutschland einen Minijob / eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Ein Minijob hat einen besonderen Status: Mit einem Minijob sind Sie in Deutschland nicht für alle Zweige der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie sind jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Hierdurch bauen Sie Ansprüche für die Hinterbliebenenrente in Deutschland auf. Die Höhe der deutschen Rente berechnet sich nach den gezahlten Beiträgen. Deshalb bauen Sie mit einem Minijob nur eine relativ geringe Rente auf. 

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Sie sind in den Niederlanden oder in Deutschland nicht in der gesetzlichen Hinterbliebenenversicherung pflichtversichert. Ihr Partner kann aber eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert sind. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum eine freiwillige Anw-Versicherung haben. Eine solche Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abgeschlossen werden.

Haben Sie früher über Ihren Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufgebaut? Diese Ansprüche können im Falle Ihres Todes eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen die zusätzliche Altersleistung gezahlt hätte (wenn Sie das Rentenalter erreicht hätten).

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