Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Hinterbliebenenleistung

Hinterbliebenenleistung

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Ich bin Arbeitnehmer

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine deutsche Hinterbliebenenrente erhalten. Die Hinterbliebenenrente wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und ist auch dort von Ihrem Ehepartner zu beantragen.

Wird Ihr Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann können Ihre Hinterbliebenen zusätzlich eine Rente bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheit erhalten.

Ich bin selbstständig tätig

Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert sind, kann Ihr Ehepartner im Falle Ihres Todes Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Die Hinterbliebenenrente wird von der DRV gezahlt und ist auch dort von Ihrem Ehepartner zu beantragen.

Ich bin Beamter

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder über Ihren Arbeitgeber (Dienstherrn) eine Hinterbliebenenleistung bekommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber (Dienstherrn).

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Möglicherweise hat Ihr Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus. Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung in dem Land, in dem sie zum Zeitpunkt Ihres Todes wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann beantragen sie die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) weiter.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der SVB steht, wie sie die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung beantragen können.

Bauen Sie über Ihren Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche auf? Oder haben Sie früher solche Versorgungsansprüche aufgebaut? Diese Ansprüche können im Falle Ihres Todes eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, bei dem Sie die zusätzliche Altersleistung aufgebaut haben.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Ich beziehe Arbeitslosengeld (WW)

Sie beziehen eine WW-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können Ihre WW-Leistung nach Ihrem Umzug höchstens 3 Monate lang weiter beziehen. In diesem Zeitraum sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz versichert.

Sie sterben innerhalb von 3 Monaten

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrem Umzug sterben, kann Ihr Partner eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden erhalten. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus. Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenen- oder Waisenleistung in dem Land, in dem sie zum Zeitpunkt Ihres Todes wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann beantragen sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet Ihren Antrag an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) weiter.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der SVB steht, wie sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung beantragen können.
Sie sterben nach 3 Monaten

Sterben Sie, nachdem Ihre WW-Leistung beendet wurde? Sie sind dann nicht nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Ihr Partner und Ihr Kind bekommen daher keine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung.

Ihr Partner kann aber eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert waren. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Leistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert sind. Eine solche Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abgeschlossen werden.

Ich erhalte eine ZW-Leistung (Krankengeld)

Sie erhalten eine ZW-Leistung (Krankengeld) vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können Ihre ZW-Leistung nach dem Umzug weiter beziehen, bis Sie wieder gesund sind oder die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten erreicht ist.

Nach Ihrem Umzug sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Im Falle Ihres Todes hat Ihr Partner möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Ihre Hinterbliebenen beantragen die Hinterbliebenen- und Waisenleistung in dem Land, in dem sie an Ihrem Sterbedatum wohnen.

  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in Deutschland? Dann beantragen sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV leitet den Antrag an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) weiter.
  • Wohnen Ihre Hinterbliebenen in einem anderen Land? Auf der Website der SVB steht, wie sie die Hinterbliebenen- und Waisenleistung beantragen können.

Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA), eine vorgezogene Rente oder Pension oder eine Altersleistung (AOW)

Nach Ihrem Umzug sind Sie in den Niederlanden nicht mehr nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Ihr Partner kann aber eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert waren. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten, wenn Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert waren. Eine solche Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abgeschlossen werden.

Ich erhalte eine Hinterbliebenenleistung

Sie erhalten eine Hinterbliebenenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Nach Ihrem Umzug kann diese Leistung weitergezahlt werden. Haben Sie Fragen zur Zahlung Ihrer Hinterbliebenenleistung? Wenden Sie sich dann an die SVB.

Nach Ihrem Umzug sind Sie in den Niederlanden nicht nach Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Wenn Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise wird, kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden erhalten, sofern Sie am Sterbedatum freiwillig nach dem Anw versichert waren. Eine solche Versicherung kann innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Umzug bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB) abgeschlossen werden.

Wo erhalte ich Informationen über die Hinterbliebenen- und Waisenleistungaus den Niederlanden?

Mit Ihren Fragen über die Hinterbliebenen- und Waisenleistung können Sie sich an die Sociale Verzekeringsbank (SVB) wenden. Besuchen Sie zunächst die SVB-Website. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage? Nehmen Sie dann Kontakt mit der SVB auf.

Haben Sie früher über Ihren Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufgebaut? Diese Ansprüche können im Falle Ihres Todes eventuell in eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung umgewandelt werden. Ihre Hinterbliebenen beantragen diese Leistung bei dem Träger, der Ihnen die zusätzliche Altersleistung gezahlt hätte (wenn Sie das Rentenalter erreicht hätten).

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