Renten- und Leistungsbezüge
Wer arbeitet, hat ein Einkommen. Aber was geschieht, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, weil Sie zum Beispiel erkranken, arbeitslos oder erwerbsgemindert werden? Und was geschieht im Falle Ihres Todes oder wenn Sie in Rente gehen? Dann gibt es Regelungen, die dafür sorgen, dass Sie oder Ihre Hinterbliebenen ein Ersatzeinkommen erhalten.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
Bestimmte Leistungen erhalten Sie möglicherweise aus beiden Ländern. Dies gilt jedoch nicht für alle Leistungen. Um sicher zu wissen, aus welchem Land Sie eine Pension, Rente oder Sozialleistung bekommen, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland arbeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland. Vielleicht arbeiten Sie auch als Selbstständiger oder Beamter. Grundsätzlich sind Sie dann in Deutschland sozialversichert. Welche Ansprüche sich aus dieser Sozialversicherung ergeben, richtet sich nach der Art Ihrer Arbeit. Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter?
Ich bin Arbeitnehmer
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Arbeitgeber zahlt Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Ich bin selbstständig tätig
Ob Sie in Deutschland sozialversichert sind, hängt davon ab, welchen Beruf Sie als Selbstständiger ausüben. Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie darüber informieren, welche Berufe in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Wenn Sie einen nicht sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, können Sie Ihre Versicherung - eventuell über einen Branchenverband - selbst regeln. Als pflichtversicherter Selbstständiger in Deutschland zahlen Sie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Hierdurch bauen Sie eine Altersrente in Deutschland auf und eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Ich bin Beamter
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersversorgung auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Dienstherr finanziert diese Versorgungsansprüche in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Nach Ihrem Umzug werden Sie in den Niederlanden arbeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden. Vielleicht arbeiten Sie auch als Selbstständiger oder Beamter. Grundsätzlich sind Sie dann in den Niederlanden sozialversichert. Welche Ansprüche sich aus dieser Sozialversicherung ergeben, richtet sich nach der Art Ihrer Arbeit und Ihrem Alter. Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter? Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht oder nicht?
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Leistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Im Krankheitsfall haben Sie eine Zeit lang Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für diese Versicherungen behält Ihr Arbeitgeber oder die Behörde, bei der Sie arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Ich bin selbstständig tätig
Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann bauen Sie in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Leistung auf und sind Sie nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nur nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherung müssen Sie selbst Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr Einkommen entrichten, indem Sie eine Steuererklärung beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) machen. Danach erhalten Sie einen Beitragsbescheid über die dem Belastingdienst zu zahlenden Beiträge.
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Nach Ihrem Umzug erhalten Sie ausschließlich eine Sozialleistung, Rente oder Pension aus den Niederlanden. Ob Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs noch weitere Ansprüche erwerben, richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.
Ich erhalte eine WW-Leistung (Arbeitslosenleistung)
Sie erhalten eine WW-Leistung vom UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen). Sie können Ihre WW-Leistung nach Ihrem Umzug höchstens 3 Monate lang weiter beziehen. In diesem Zeitraum sind Sie in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherungen behält das UWV Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer Leistung ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Wenn Ihre WW-Leistung nach drei Monaten endet, sind Sie in den Niederlanden nicht mehr gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden keinen Anspruch auf AOW-Leistung auf und sind nicht nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.
Ich erhalte eine ZW-Leistung (Krankengeld)
Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherungen behält das UWV (Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) Sozialversicherungsbeiträge von Ihrer Leistung ein. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Ich erhalte eine Erwerbsminderungsleistung (WAO, WIA), eine Anw-Hinterbliebenenleistung, eine vorgezogene Rente oder Pension oder eine AOW-Altersleistung
Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in den Niederlanden keinen Anspruch auf AOW-Leistung auf und sind nicht nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert.In welchem Land bin ich sozialversichert?
Nach Ihrem Umzug erhalten Sie ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie sind in diesem Fall in Deutschland sozialversichert. Ob Sie aufgrund dieses Leistungsbezugs noch weitere Ansprüche erwerben, richtet sich nach der Art Ihrer Leistung.
Ich erhalte Arbeitslosengeld
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Krankheit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Ich erhalte Krankengeld oder Verletztengeld
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung versichert. Sie bauen in Deutschland eine Altersrente auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Ich erhalte eine Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente
Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft (BG)? Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit versichert. Sie bauen eine Altersrente in Deutschland auf sowie eine Rente für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Für diese Versicherungen behält die DRV oder die BG Beiträge von Ihrer Leistung ein.
Ich erhalte eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente
Beziehen Sie eine deutsche Alters- oder Hinterbliebenenrente? Sie sind in Deutschland nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsminderung versichert.
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Im Laufe Ihres Lebens können Situationen eintreten, in denen Sie oder Ihnen nahestehende Personen plötzlich weniger finanzielle Mittel haben. Sie haben zum Beispiel eine Arbeitsstelle und werden arbeitsunfähig. Oder Ihnen wird gekündigt. Und was passiert, wenn Sie sterben? Oder wenn Sie nach lebenslanger harter Arbeit in Rente gehen möchten? Wie kann Ihr Einkommensausfall dann ausgeglichen werden? Sie ziehen nach Deutschland und werden dort studieren. Sie wohnen dann in Deutschland in einer Wohnung oder einem Zimmer in einem (Studenten-)Wohnheim. Auf welche Leistungen haben Sie oder Ihre Hinterbliebenen Anspruch, wenn Sie krank, arbeitslos werden oder sterben? Wo bauen Sie Rentenansprüche auf?
Krank oder arbeitslos
Solange Sie nicht als Arbeitnehmer arbeiten, sind Sie nicht gegen Einkommensausfall durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsminderung versichert.
Rente/Pension
Möglicherweise bleiben Sie in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann in den Niederlanden die Rentenansprüche nach dem niederländischen Allgemeinen Altersgesetz (AOW) auf. Sind Sie nicht in den Volksversicherungen versichert? Dann bauen Sie keine Rentenansprüche auf; auch nicht in Deutschland, weil Sie dort nicht arbeiten.
Todesfall
Möglicherweise bleiben Sie in den Niederlanden in den Volksversicherungen versichert. Sie bauen dann Rentenansprüche nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) auf. Sind Sie nicht in den Volksversicherungen versichert? Dann bauen Sie keine Ansprüche für die Hinterbliebenenrente auf; auch nicht in Deutschland, weil Sie dort nicht arbeiten.
In welchem Land bin ich sozialversichert?
Sie ziehen von den Niederlanden aus nach Deutschland. Nach Ihrem Umzug arbeiten Sie nicht und Sie erhalten auch keine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie sind nicht nach Deutschland gezogen, um dort zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. In dieser Situation bauen Sie keine Renten- oder Leistungsansprüche auf. Eine entsprechende Versicherung müssen Sie selbst regeln.
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