Krankenversichert in Deutschland
Sie werden nach Ihrem Umzug in Deutschland arbeiten und müssen sich in Deutschland krankenversichern. Kündigen Sie Ihre niederländische Krankenversicherung und schließen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland ab. Welche Art von Krankenversicherung Sie in Deutschland abschließen müssen, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens.
Anmeldung bei einer Krankenkasse
Sie sind verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse abzuschließen. Bei welcher Krankenkasse Sie sich anmelden, steht Ihnen frei.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für die medizinische Versorgung zusteht.
Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.
Beitragszahlung
Ihr Arbeitgeber behält die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3% und zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,3 % von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Je nach Krankenkasse zahlen Sie eventuell auch Zusatzbeiträge. Manche Arbeitgeber zahlen diese auch direkt von Ihrem Arbeitsentgelt an die Krankenkasse.
Kostenerstattung für medizinische Versorgung
In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen. Eine Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die bei Leistungserbringern in Deutschland entstanden sind.
Benötigen Sie während eines befristeten Auslandsaufenthalts medizinische Versorgung? Die Kosten für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung können erstattet werden, wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen können. Sie beantragen die EKVK bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: Die EKVK berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.
Mitversicherung von Familienangehörigen
Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind. Ihre Familienangehörigen müssen in jedem Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen. Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:
- nicht arbeitet oder maximal 538,00 € pro Monat verdient,
- keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
- eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.
Ihr Kind ist mitversichert, wenn:
- es unter 25 Jahre ist und
- nicht arbeitet.
Freiwillige Versicherung oder Privatversicherung
Schließen Sie bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl eine Krankenversicherung ab. Welche Art von Krankenversicherung Sie wählen, entscheiden Sie selbst:
- eine freiwillige Versicherung
- eine private Versicherung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für die medizinische Versorgung zusteht.
Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.
Beitragszahlung
Entscheiden Sie sich für die freiwillige Versicherung, zahlen Sie auf Ihr Einkommen selbst Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3% und zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,3 % an die Krankenkasse. Je nach Krankenkasse zahlen Sie eventuell auch Zusatzbeiträge. Manche Arbeitgeber zahlen diese auch direkt von Ihrem Arbeitsentgelt an die Krankenkasse.
Entscheiden Sie sich für die Privatversicherung, zahlen Sie der Krankenkasse einen festen Beitrag zur Krankenversicherung und/oder Pflegeversicherung. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter und dem gewünschten Deckungsgrad.
Kostenerstattung für medizinische Versorgung
In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen. Der Beitrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und richtet sich nach Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog. Eine Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die bei Leistungserbringern in Deutschland entstanden sind.
Haben Sie eine freiwillige Versicherung und benötigen Sie bei einem befristeten Aufenthalt im Ausland medizinische Versorgung? Die Kosten für unmittelbar erforderliche medizinische Behandlungen werden Ihnen erstattet, wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen können. Sie erhalten die EKVK bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie: Die EKVK berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.
Bei einer Privatversicherung sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung auch einen Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands bietet.
Mitversicherung von Familienangehörigen
Bei einer freiwilligen Versicherung
Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind. Ihre Familienangehörigen müssen in jedem Fall in Deutschland wohnen. Es gelten jedoch noch weitere Voraussetzungen. Ihr Partner/Ihre Partnerin ist mitversichert, wenn er/sie:
- nicht arbeitet oder maximal 538,00 € pro Monat verdient,
- keine Rente, Pension oder Sozialleistung erhält und
- eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit Ihnen führt.
Ihr Kind ist mitversichert, wenn:
- es unter 25 Jahre ist und
- nicht arbeitet.
Bei einer Privatversicherung
Sie können Ihren Partner und/oder Ihre Kinder unter 25 Jahren mitversichern, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Möglichkeiten und den Kosten.
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