Krankenversichert in den Niederlanden
Hatten Sie bereits vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug weiterlaufen.
Was muss ich regeln?
Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger über Ihren Wegzug aus den Niederlanden. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort als Einwohner ausgetragen sind (dies wird in der so genannten „Basisregistratie Personen“, kurz: BRP, registriert), stellt Ihr Krankenversicherungsträger Ihnen den Vordruck S1 aus. Mit diesem Vordruck können Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden.
Bei welcher Krankenkasse kann ich mich anmelden?
Hier gelten keine Beschränkungen. Sie können sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
Was zahle ich für meine Krankenversicherung?
Beitrag an den Krankenversicherungsträger
Sie zahlen dem Krankenversicherer in den Niederlanden einen festen Beitrag für Ihre Versicherung. Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2024 durchschnittlich 146,00 € pro Monat.
Einkommensabhängiger Beitrag
Sie zahlen in den Niederlanden auf Ihr Einkommen Wlz-Beiträge. Die Beitragseinziehung erfolgt automatisch durch Ihren Arbeitgeber, der die Beiträge von Ihrem Arbeitsentgelt an den Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) abführt. Die Sozialversicherungsbeiträge bilden zusammen mit den Steuern die so genannten Lohnabgaben. Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Dann erhalten Sie vom Belastingdienst zu Anfang jeden Jahres einen vorläufigen Bescheid über die Wlz-Beiträge und die Krankenversicherungsbeiträge (Zvw).
Beiträge an das CAK
Haben Sie Familienangehörige über 18 Jahren, die bei Ihnen mitversichert sind? Dann zahlen Sie dem CAK einen festen Monatsbeitrag in Höhe von 138,48 € pro Familienmitglied. Das CAK schickt Ihnen hierzu eine Rechnung.
Bitte beachten Sie: Ihre Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Familienangehörigen bei Ihnen mitversichert sind. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung anhand der Angaben, die Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger auf dem Vordruck S1 erteilt hat. Reichen Sie diesen Vordruck bei Ihrer Krankenkasse ein.
Beitrag für die Zusatzversicherung
Der Beitrag für die Zusatzversicherung richtet sich unter anderem nach dem von Ihnen gewählten Leistungskatalog, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand.
In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen über die niederländische Krankenversicherung finden Sie auf der Website Rijksoverheid (Informationswebsite der staatlichen Behörden).
Ihr Anspruch auf Kostenerstattung für medizinische Versorgung hängt davon ab, was für eine Rente oder Leistung Sie aus den Niederlanden beziehen. Es ist möglich, dass Ihre Krankenversicherung weiterläuft. Es ist auch möglich, dass Ihre Krankenversicherung endet, aber auch in diesem Fall haben Sie aufgrund der europäischen Bestimmungen Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Niederlande. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet.
Hatten Sie bereits vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug weiterlaufen.
Was muss ich regeln?
Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort als Einwohner ausgetragen sind (dies wird in der so genannten „Basisregistratie Personen“, kurz: BRP, registriert), stellt Ihr Krankenversicherungsträger Ihnen den Vordruck S1 aus. Mit diesem Vordruck können Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden.
Bei welcher Krankenkasse kann ich mich anmelden?
Hier gelten keine Beschränkungen. Sie können sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wenn Sie Ihre Auswahl anpassen, erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Anspruch und den Anspruch Ihrer Familienangehörigen auf medizinische Versorgung. Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie eine ZW-Leistung erhalten.
Hatten Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen. Sie haben jedoch aufgrund der europäischen Bestimmungen Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Niederlande. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet.
Was muss ich regeln?
Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger darüber, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort als Einwohner ausgetragen sind (dies wird in der so genannten „Basisregistratie Personen“, kurz: BRP, registriert), beendet Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger Ihre Versicherung.
Lassen Sie sich beim CAK registrieren. Sie beantragen beim CAK den Vordruck S1. Mit diesem Vordruck melden Sie sich bei einer Krankenkasse in Deutschland an. Die Krankenkasse meldet Sie an und informiert das CAK. Sobald Sie vom CAK die Mitteilung erhalten, dass Sie in Deutschland angemeldet sind, beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beim CAK. Sie benötigen die EHIC, wenn Ihnen Kosten für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen. Die Karte ist auch in anderen EU-Ländern gültig.
- Vordruck S1 beantragen (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) anfordern beim CAK (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei welcher Krankenkasse kann ich mich anmelden?
Sie können sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wenn Sie Ihre Auswahl anpassen, erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Anspruch und den Anspruch Ihrer Familienangehörigen auf medizinische Versorgung. Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
- aus den Niederlanden
Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden erhalten.
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