Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krankenversicherung

Muss ich in Deutschland oder in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen?

Wie regele ich meine Krankenversicherung?

Ein Krankenhausaufenthalt oder Arzneimittel kosten natürlich Geld. Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Krankenkasse oder Ihr Krankenversicherungsträger die Rechnung. In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation nach Ihrem Umzug. 

Wenn Sie arbeiten

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich danach, wo Sie arbeiten und welche Art Erwerbstätigkeit Sie ausüben.

  • Arbeiten Sie ausschließlich in den Niederlanden? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.
  • Wenn Sie ausschließlich in Deutschland arbeiten, müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
  • Arbeiten Sie abwechselnd in den Niederlanden und in Deutschland oder im gleichen Zeitraum in beiden Ländern? Wo Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Erwerbstätigkeit und/oder dem Umfang Ihrer Tätigkeit in Deutschland.
    • Üben Sie zum Beispiel in beiden Ländern eine Arbeitnehmertätigkeit aus und sind Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig? Dann müssen Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
    • Sind Sie zum Beispiel in den Niederlanden verbeamtet und üben zusätzlich in Deutschland eine Arbeitnehmertätigkeit aus? Dann sind Sie in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie müssen in den Niederlanden eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abschließen.

Wenn Sie nicht arbeiten, sondern eine Rente, Pension oder Sozialleistung beziehen

In welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, richtet sich in erster Linie danach, aus welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten. 

  • Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus den Niederlanden. Erhalten Sie eine AOW-Leistung oer eine WIA-Leistung? Dann haben Sie nach den europäischen Bestimmungen Anspruch auf medizinische Leistungen zu Lasten der Niederlande (Vertragsrecht). Sie müssen sich in den Niederlanden beim CAK eintragen lassen.
  • Sie erhalten ausschließlich eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland. Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an. 
  • Sie erhalten sowohl aus den Niederlanden als auch aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung. Sie bekommen zum Beispiel eine AOW-Leistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie müssen eine Versicherung in Deutschland abschließen. Hierzu melden Sie sich bei einer Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung an.
Möchten Sie genauere Informationen über Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung? Dann benötigen wir weitere Angaben. Wenn Sie ausführlichere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation machen, erhalten Sie eine genaue Auskunft.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Nach Ihrem Umzug werden Sie in Deutschland arbeiten. Sie sind dann in der Regel in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Deutschland bei einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland arbeiten oder wenn Sie als selbstständiger Unternehmer ausschließlich in Deutschland tätig sind. Sie müssen dann eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Ihre niederländische Krankenversicherung endet.

Wenn Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen müssen

Wenn Sie auch in den Niederlanden arbeiten

Werden Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden arbeiten? Dann kann es sein, dass Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig bleiben und weiterhin Krankenversicherungszuschlag erhalten können. Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen, wenn Sie in Deutschland und in den Niederlanden arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann zum Beispiel angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Nach Ihrem Umzug nach Deutschland arbeiten Sie weiterhin in den Niederlanden. In der Regel bleiben Sie dann in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig. Sie behalten Ihre niederländische Krankenversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in den Niederlanden bei einem Arbeitgeber mit Sitz in den Niederlanden arbeiten oder wenn Sie ausschließlich in den Niederlanden als selbstständiger Unternehmer tätig sind.

Wenn Sie in den Niederlanden krankenversichert bleiben

Wenn Sie auch in Deutschland erwerbstätig werden

Werden Sie nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland arbeiten? Dann kann es sein, dass Sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig sind. Sie müssen dann die niederländische Krankenversicherung kündigen, eventuell den Krankenversicherungszuschlag beenden lassen und eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

Möchten Sie wissen, wo Sie krankenversicherungspflichtig sind, wenn Sie in den Niederlanden und in Deutschland arbeiten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde arbeiten
  • in den Niederlanden

Danach können Sie die Gesamtsituation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann zum Beispiel angeben, dass Sie in beiden Ländern arbeiten.

Wo muss ich mich krankenversichern?

Beziehen Sie eine vorgezogene Rente oder Pension, eine WIA-Erwerbsminderungsleistung, eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung oder eine AOW-Leistung? Dann sind Sie in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert. Nach den europäischen Bestimmungen haben Sie trotzdem Anspruch auf medizinische Versorgung zu Lasten der Niederlande. Dies wird als „Vertragsrecht“ bezeichnet. Beziehen Sie eine ZW-Leistung (Krankengeld) aus den Niederlanden, bleiben Sie in den Niederlanden sozialversichert und behalten Sie auch Ihre niederländische Krankenversicherung.

Wenn Sie in den Niederlanden krankenversicherungspflichtig bleiben

Wenn Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland beziehen

Beziehen Sie auch eine Rente, Pension oder Sozialleistung aus Deutschland? Je nach Art der Leistung ist es möglich, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld aus Deutschland beziehen. In dieser Situation müssen die niederländische Krankenversicherung und auch der Krankenversicherungszuschlag beendet werden. Sie müssen eine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie eine Versicherung abschließen müssen, wenn Sie aus den Niederlanden und aus Deutschland eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten? Passen Sie Ihre Auswahl wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde eine Rente oder Leistung erhalten
  • aus den Niederlanden

Danach können Sie die gesamte Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie aus beiden Ländern eine Rente, Pension oder Sozialleistung erhalten.

Hatten Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger darüber, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort als Einwohner ausgetragen sind (dies wird in der so genannten „Basisregistratie Personen“, kurz: BRP, registriert), beendet Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger Ihre Versicherung.

Melden Sie sich bei einer Krankenkasse an. Ihre Krankenversicherung deckt die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung zusteht. Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung. 

Bei welcher Krankenkasse kann ich mich anmelden?

Sie können möglicherweise Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR) werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse.

Wenn Sie bei der KvdR kein Mitglied werden können, melden Sie sich bei einer Krankenkasse an.

In welchem Land kann ich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet. Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit der EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.

Sie ziehen nach Deutschland und werden dort studieren. Sie haben in Deutschland ein Zimmer oder eine Wohnung. Möglicherweise sind Sie weiterhin in den niederländischen Volksversicherungen versichert. In dem Fall sind Sie in den Niederlanden auch nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert und müssen Sie Ihre Krankenversicherung in den Niederlanden beibehalten.

Bin ich in den Volksversicherungen versichert?

Die allgemeine Regel lautet, dass alle Einwohner der Niederlande in den Volksversicherungen versichert sind In den Niederlanden gibt es 4 Volksversicherungen: Diese regeln das Kindergeld (AKW), die Altersleistung (AOW), die Hinterbliebenenleistung (Anw) und die Krankenversicherung (Wlz).

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) ist der Sozialversicherungsträger, der für die niederländischen Volksversicherungen zuständig ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht muss die SVB prüfen, ob jemand in den Niederlanden wohnt oder nicht. Die SVB geht davon aus, dass eine Person in den Niederlanden wohnt, wenn zwischen dieser Person und den Niederlanden eine „dauerhafte persönliche Bindung“ vorliegt. Ob eine solche Bindung gegeben ist, beurteilt die SVB anhand „aller zu berücksichtigenden Tatsachen und Umstände der Situation“. Die SVB beurteilt dann abschließend, indem sie „objektive und subjektive Faktoren“ gegeneinander abwägt. Dabei geht es um Faktoren wie das Wohn- und Arbeitsumfeld, die Familie, finanzielle Aspekte und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Bei der Entscheidung wird nicht nur ein einziger Faktor zugrunde gelegt, sondern ist das Zusammenspiel der Faktoren entscheidend.

Sie können bei der SVB die Überprüfung Ihrer Wlz-Versicherungssituation beantragen. Sind Sie laut Feststellung der SVB nach dem Wlz pflichtversichert? Dann sind Sie auch in den anderen Volksversicherungen versichert.

In welchem Land muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie sind weiterhin in den Niederlanden nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Deshalb müssen Sie in den Niederlanden eine Krankenversicherung haben. Hatten Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland bereits eine niederländische Krankenversicherung? Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie nach Deutschland umziehen und laut Feststellung der SVB weiterhin in den Niederlanden Wlz-versichert sind. Ihre Krankenversicherung in den Niederlanden läuft dann weiter.

Fordern Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) an. Mit der EHIC haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb der Niederlande (in einem EU-Land) Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes EU-Land reisen. Sie beantragen die Karte bei Ihrem Krankenversicherungsträger oder über die Website Ehic.nl.

Wie werden mir Kosten erstattet?

In den Niederlanden werden Ihnen die Kosten für Hausarzt, Krankenhaus und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland medizinische Versorgung, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist? Dann erhalten Sie eine Rechnung vom Leistungserbringer. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen die Kosten nach den in Deutschland geltenden Tarifen. Der Erstattungsbetrag wird Ihnen in bar ausgezahlt oder auf Ihr niederländisches Konto überwiesen. Die Krankenkasse verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.
  • Sie bezahlen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung ein. In der Regel erstattet Ihnen Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten nach den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice.

Werden Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in ein Krankenhaus aufgenommen? Dann brauchen Sie nicht alle Kosten zunächst selbst zu zahlen. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an eine deutsche Krankenkasse. Die Krankenkasse begleicht die Rechnung und verrechnet die Kosten mit Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sie werden für einen Arbeitgeber in Deutschland oder im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen und dieses Praktikum ist einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt (dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen).
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie einen Minijob / geringfügige Beschäftigung ausüben, arbeiten Sie in Deutschland und gelten die folgenden Informationen für Sie.

Was müssen Sie beachten?

Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger mit, dass Sie in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen. Ihre niederländische Krankenversicherung wird dann beendet. Lassen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse registrieren. Welche Krankenversicherung Sie bei der Krankenkasse abschließen, hängt von Ihrem Einkommen ab.

  • Haben Sie ein Einkommen unter 5.775,00 €? Dann müssen Sie bei einer Krankenkasse eine Pflichtversicherung abschließen. Sie können medizinische Leistungen in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Haben Sie ein Einkommen über 5.775,00 € oder sind Sie nicht pflichtversichert? Sie können selbst entscheiden, welche Versicherung Sie in Deutschland abschließen. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung und einer privaten Versicherung.

In welchem Land muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

Sie sind in den Niederlanden nicht nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) pflichtversichert. Sie sind daher in den Niederlanden auch für die Krankenversicherung nicht pflichtversichert. Hatten Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Teilen Sie Ihrem Krankenversicherungsträger dann mit, dass Sie nach Deutschland umziehen und laut Feststellung der SVB nicht mehr Wlz-versichert sind. Ihre niederländische Krankenversicherung wird dann beendet.

Melden Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse an. Nachdem die Krankenkasse Sie als versichert eingetragen hat, können Ihnen in Deutschland Kosten für medizinische Versorgung erstattet werden.

Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?

Sie melden sich bei einer Krankenkasse an. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung zusteht.

Wie werden mir Kosten erstattet?

Wenn Sie in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, werden Ihnen in Deutschland die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Sie bezahlen den Leistungserbringer erst selbst und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen. Das Krankenhaus schickt die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse.
Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Sind Sie privat versichert? Erkundigen Sie sich dann bei der Krankenkasse, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden.

Zusatzversicherung

Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen.

Benötigen Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb Deutschlands (in einem EU-Land) medizinische Versorgung? Kosten für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung können Ihnen erstattet werden, wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) haben. Sie können die EKVK bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, für die Sie gezielt in ein anderes EU-Land reisen.

Ich werde in Deutschland arbeiten oder ein Praktikum machen

Sie werden für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten oder im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in Deutschland machen und dieses Praktikum ist einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt (dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen).

Lassen Sie sich in Deutschland bei einer Krankenkasse eintragen. Welche Krankenversicherung Sie bei der Krankenkasse abschließen, hängt von Ihrem Einkommen ab.

  • Haben Sie ein Einkommen unter 5.775,00 €? Dann müssen Sie bei einer Krankenkasse eine Pflichtversicherung abschließen. Sie können medizinische Leistungen in den Niederlanden und in Deutschland in Anspruch nehmen.
  • Haben Sie ein Einkommen über 5.775,00 € oder sind Sie nicht pflichtversichert? Sie können selbst entscheiden, welche Versicherung Sie in Deutschland abschließen. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung und einer privaten Versicherung.

Bitte beachten Sie: Liegt Ihr monatliches Einkommen unter 538,00 €? Dann sind Sie nicht pflichtversichert. Sie können sich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern.

Hatten Sie vor Ihrem Umzug nach Deutschland eine niederländische Krankenversicherung? Diese kann nach Ihrem Umzug nicht weiterlaufen.

Was muss ich regeln?

Informieren Sie Ihren Krankenversicherungsträger darüber, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Sobald Sie an Ihrem alten Wohnort als Einwohner ausgetragen sind (dies wird in der so genannten „Basisregistratie Personen“, kurz: BRP, registriert), beendet Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger Ihre Versicherung.

Sind Sie verheiratet oder führen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Erkundigen Sie sich beim Krankenversicherungsträger Ihres Partners, ob Sie mitversichert werden können.

Wenn Sie unverheiratet sind, keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen oder sich nicht mitversichern können, schließen Sie eine freiwillige oder private Krankenversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl ab.

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte. Mit dieser Karte können Sie nachweisen, dass Ihnen in Deutschland eine Kostenerstattung für die Gesundheitsversorgung zusteht. Sie sind auch in der deutschen Pflegeversicherung versichert. Die Pflegeversicherung deckt besondere Krankheitskosten wie zum Beispiel einen längeren Aufenthalt in einer deutschen Pflegeeinrichtung.

Je nach Krankenkasse müssen Sie auch einen Zusatzbeitrag zahlen. Dieser kann je nach Ihrem Alter und dem gewählten Deckungsgrad Ihrer Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie werden die Kosten erstattet?

In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen höheren Erstattungsbetrag erhalten möchten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse, Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und dem gewählten Leistungskatalog. Eine Zusatzversicherung bietet nur Deckung für Kosten, die bei Leistungserbringern in Deutschland entstanden sind.

Haben Sie eine freiwillige Versicherung und benötigen Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland medizinische Versorgung? Die Kosten für unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung werden Ihnen erstattet, wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen können. Sie erhalten die EKVK bei Ihrer Krankenkasse. 

Bitte beachten Sie: Die EKVK berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.

Bei Abschluss einer Privatversicherung sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung auch Kosten deckt, die außerhalb von Deutschland oder einem anderen EU-Land entstehen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Ihre Krankenkasse kann Sie genauer über Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland informieren.

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

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