Firmenwagen privat fahren
Fahren Sie einen Firmenwagen von einem Arbeitgeber, für den Sie in Deutschland arbeiten? Nutzen Sie diesen Firmenwagen auch privat für mehr als 500 km pro Jahr? Dann entsteht Ihnen ein finanzieller Vorteil. Diesen Vorteil müssen Sie versteuern.
Vorteil der Privatnutzung gilt als Arbeitseinkommen
Der Ihnen entstehende finanzielle Vorteil wird als Arbeitseinkommen gewertet. Daher wird der finanzielle Vorteil auch in dem Land besteuert, in dem Ihr Arbeitsentgelt besteuert wird.
Nutzungsvorteil teilweise in Deutschland versteuern
Ein Teil Ihres Arbeitseinkommens wird in Deutschland besteuert. Aus diesem Grund wird auch ein Teil des finanziellen Vorteils für die Privatnutzung des Autos in Deutschland besteuert. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihres Finanzamts.
Nutzungsvorteil teilweise in den Niederlanden versteuern
Ein Teil Ihres Arbeitsentgelts wird in den Niederlanden besteuert. Aus diesem Grund wird auch ein Teil des finanziellen Vorteils für die Privatnutzung des Autos in den Niederlanden besteuert. In Ihrer niederländischen Steuererklärung müssen Sie den gesamten Nutzungsvorteil angeben, und zwar bei der Umrechnung Ihres deutschen Arbeitsentgelts in die niederländische Lohnveranlagungsgrundlage. Sie zahlen jedoch in den Niederlanden keine Steuern auf den Vorteil, der zu Ihrem in Deutschland besteuerten Arbeitsentgelt zählt. Für diesen Teil haben Sie Anspruch auf Abzug, damit Sie keine doppelten Steuern zahlen.
- Lesen Sie hier, wie der Vorteil aus einer Privatnutzung des Firmenwagens in den Niederlanden berechnet wird (nur auf Niederländisch) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zur Berechnungshilfe für die Umrechnung von deutschem Arbeitsentgelt in niederländisches Arbeitsentgelt (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.