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Sozialversicherungsbeiträge

Zahle ich in Deutschland oder in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge?

Wo zahle ich Sozialversicherungsbeiträge?

Wenn Sie sozialversichert sind, können Sie Anspruch auf Kindergeld, (Sozial-)Leistungen, Renten, Pensionen oder die Erstattung von Gesundheitskosten haben. Hierfür zahlen Sie Beiträge. Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland. Dadurch haben Sie mit zwei Ländern zu tun, in denen Sie sozialversichert sein können und Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen können. Um zu vermeiden, dass Sie in beiden Ländern sozialversichert sind und doppelt Beiträge von Ihrem Arbeitseinkommen zahlen, wurden innerhalb Europas Vereinbarungen getroffen. Welche Vereinbarungen dies sind, lesen Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Diese Vereinbarungen sind in einer Europäischen Verordnung festgelegt. Den Text der Verordnung können Sie von der Website der Europäischen Kommission herunterladen.

In Europa wurde vereinbart, dass Sie nur in einem Land sozialversichert sein können und in diesem Land von Ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Dann benötigen wir noch weitere Angaben zu Ihrer Situation.

Sie sind in den Niederlanden versichert

Sie sind in den Niederlanden sozialversichert und zahlen Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen. Sie zahlen keine Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen.

Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird Ihnen offiziell bestätigt, wo Sie Beiträge zahlen müssen. 

Wie werden die Beiträge berechnet?

Sie sind in Deutschland versichert

Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.

Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird Ihnen offiziell bestätigt, wo Sie Beiträge zahlen müssen. 

Wie werden die Beiträge berechnet?

Sie sind in Deutschland versichert

Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie zahlen keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.

Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird Ihnen offiziell bestätigt, wo Sie Beiträge zahlen müssen. 

Wie werden die Beiträge berechnet?

Ich bin Beamter

Als Beamter brauchen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Beamte haben in Deutschland ein eigenes Beitragssystem. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Behörde, für die Sie arbeiten (Dienstherr). Ihr Dienstherr kann Sie näher informieren. 

Ich bin Arbeitnehmer

Neben Ihrer Arbeit als Beamter verrichten Sie noch andere Tätigkeiten. Für diese Arbeit müssen Sie möglicherweise Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen. Meistens muss Ihr Dienstherr Ihnen das Verrichten dieser Tätigkeiten genehmigen. Bitten Sie Ihren Dienstherrn um weitere Informationen. 

Ich bin Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt. 

Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:

  • Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.175,00 €
  • Pflegeversicherung, 1,7 % von höchstens 5.175,00 €
  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
  • Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 7.550,00 €

Sie zahlen diese Beiträge auf Ihr volles Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbeitrag.

Ich bin selbstständig tätig

Wenn Sie in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert sind, müssen Sie der Krankenkasse Ihr Einkommen melden. Die Krankenkasse stellt fest, ob Sie Beiträge entrichten müssen und wie hoch diese gegebenenfalls sind. Der Krankenversicherungsbeitrag beziffert sich auf 7,3%, der Beitrag für die Pflegeversicherung auf 2,3 % von Ihren Einkünften bis zu einem Höchstbetrag von 5.175,00 €.

Sie sind ebenfalls verpflichtet, von Ihrem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 9,3% von höchstens 7.550,00 € zu zahlen. Dadurch bauen Sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente auf.
Sie zahlen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Melden Sie sich dafür bei der DRV an. Ist das nicht möglich? Dann verweist die DRV Sie an einen anderen Träger (zum Beispiel an den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke).

Sie sind über Ihre Einkünfte nicht versichert gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Sie können zu diesem Zweck in Deutschland bei der DRV oder in den Niederlanden beim Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine freiwillige Versicherung abschließen.

Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter

Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:

  • AOW-Beitrag 17,90%
  • Wlz-Beitrag 9,65
  • Anw-Beitrag 0,1%

Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.098,00 € (im Jahr 2024) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA). Außerdem zahlt Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw).

Hat Ihr Arbeitgeber keinen Sitz in den Niederlanden? Auch dann muss Ihr Arbeitgeber Beiträge in den Niederlanden entrichten, weil Sie in den Niederlanden sozialversichert sind.

Ich bin selbstständig tätig

Sie führen die Volksversicherungsbeiträge und den Zvw-Beitrag selbst an den Belastingdienst ab. Der Zvw-Beitrag beläuft sich auf 5,32%. Sie zahlen den Zvw-Beitrag über höchstens 75.518,00 € pro Jahr. Viele Unternehmer erhalten am Anfang des Jahres einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können den zu zahlenden Betrag auf einmal oder in mehreren Raten zahlen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Arbeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben, kann für Sie etwas anderes gelten.

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