Sozialversicherungsbeiträge
Wenn Sie sozialversichert sind, können Sie Anspruch auf Kindergeld, (Sozial-)Leistungen, Renten, Pensionen oder die Erstattung von Gesundheitskosten haben. Hierfür zahlen Sie Beiträge. Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland. Dadurch haben Sie mit zwei Ländern zu tun, in denen Sie sozialversichert sein können und Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen können. Um zu vermeiden, dass Sie in beiden Ländern sozialversichert sind und doppelt Beiträge von Ihrem Arbeitseinkommen zahlen, wurden innerhalb Europas Vereinbarungen getroffen. Welche Vereinbarungen dies sind, lesen Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Diese Vereinbarungen sind in einer Europäischen Verordnung festgelegt. Den Text der Verordnung können Sie von der Website der Europäischen Kommission herunterladen.
In Europa wurde vereinbart, dass Sie nur in einem Land sozialversichert sein können und in diesem Land von Ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Möchten Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind? Dann benötigen wir noch weitere Angaben zu Ihrer Situation.
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