Sozialversicherungsbeiträge
Sie sind in den Niederlanden versichert
Sie sind in den Niederlanden sozialversichert und zahlen Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen. Sie zahlen keine Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen.
Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird Ihnen offiziell bestätigt, wo Sie Beiträge zahlen müssen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Ich bin Arbeitnehmer oder Beamter
Ihr Arbeitgeber behält Lohnabgaben von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. In diesem Gesamtbetrag sind die Lohnsteuern und die Volksversicherungsbeiträge enthalten. Zu den Volksversicherungsbeiträgen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitsentgelt einbehält, gehören:
- AOW-Beitrag 17,90%
- Wlz-Beitrag 9,65
- Anw-Beitrag 0,1%
Auf Ihr Einkommen müssen Sie bis zu einem Höchstbetrag von 38.441,00 € (im Jahr 2025) Volksversicherungsbeiträge zahlen. Auf das darüber hinaus gehende Einkommen zahlen Sie nur noch Lohnsteuer. Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen (WW und WIA). Außerdem zahlt Ihr Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zvw).
Hat Ihr Arbeitgeber keinen Sitz in den Niederlanden? Auch dann muss Ihr Arbeitgeber Beiträge in den Niederlanden entrichten, weil Sie in den Niederlanden sozialversichert sind.