Sozialversicherungsbeiträge
Sie sind in Deutschland versichert
Sie sind in Deutschland sozialversichert und zahlen Beiträge zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie zahlen keine Beiträge zu den niederländischen Sozialversicherungen.
Bitte beachten Sie: In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung wird Ihnen offiziell bestätigt, wo Sie Beiträge zahlen müssen.
Wie werden die Beiträge berechnet?
Ich bin Arbeitnehmer
Ihr Arbeitgeber behält Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein. Diese Beiträge sind in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Alle Beiträge werden an die Krankenkasse abgeführt.
Ihr Arbeitgeber behält die folgenden Beiträge von Ihrem Bruttoarbeitsentgelt ein:
- Krankenversicherung, 7,3% von höchstens 5.175,00 €
- Pflegeversicherung, 1,7 % von höchstens 5.175,00 €
- Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Altersrente), 9,3% von höchstens 7.550,00 €
- Arbeitslosenversicherung, 1,3% von höchstens 7.550,00 €
Sie zahlen diese Beiträge auf Ihr volles Arbeitsentgelt bis zum geltenden Höchstbeitrag.