Steuern zahlen
Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland. Im Prinzip können zwei Länder Steuern von Ihrem Einkommen einbehalten. Um zu vermeiden, dass beide Länder Ihr Arbeitsentgelt oder Gehalt besteuern, haben die Niederlande und Deutschland Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen sind in einem Steuerabkommen festgelegt.
Arbeitsentgelt von einem deutschen Arbeitgeber
Sie arbeiten für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland. Ihr Arbeitsentgelt wird in Deutschland besteuert. Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuern von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Welcher Betrag einbehalten wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Bitte beachten Sie: Bekommen Sie vorübergehend eine Sozialversicherungsleistung, zum Beispiel weil ein Kind geboren wurde? Dann kann dies Folgen für die Steuern haben. In welchem Land Sie Steuern zahlen, hängt von der Höhe Ihrer Leistung ab. Es wurde vereinbart, dass die vorübergehende Sozialversicherungsleistung in den Niederlanden besteuert wird. Es sei denn, Sie erhalten insgesamt mehr als 15.000 € an anderen (Leib-)Renten, Pensionen oder Sozialversicherungsleistungen aus Deutschland. In dem Fall wird Ihre Leistung in Deutschland besteuert. Eine deutsches Ruhegehalt aus dem öffentlichen Dienst wird bei der Berechnung des Grenzbetrags von 15.000 € nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Team GWO (Team für grenzüberschreitende Arbeit und unternehmerische Tätigkeiten) der niederländischen Steuerbehörde.