Wohneigentum
In den Niederlanden kann man Hypothekenzinsen für Wohneigentum von der Steuer absetzen. Sie versteuern Ihr Arbeitsentgelt (ganz oder zum Teil) in Deutschland. Da Sie in den Niederlanden keine oder weniger Steuern zahlen, werden Ihnen in den Niederlanden auch keine oder weniger Steuern erstattet. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie die Hypothekenzinsen für Ihr Wohneigentum doch von der Steuer absetzen können:
- Haben Sie einen steuerlichen Partner, der in den Niederlanden Steuern zahlt? Dann können Sie gemeinsam entscheiden, dass Ihr steuerlicher Partner die Hypothekenzinsen absetzt. Die Steuererstattung wird dann Ihrem steuerlichen Partner ausgezahlt.
- Sie können die Kompensationsregelung nutzen.
- Wählen Sie keine der beiden oben genannten Möglichkeiten, wird die Rückstellungsregelung angewandt.
- Sehen Sie hier die Voraussetzungen für eine steuerliche Partnerschaft (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Lesen Sie die Informationen über den Steuerabzug Ihrer Hypothekenzinsen für Wohneigentum (in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Kompensationsregelung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Rückstellungsregelung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.