Zusammentreffen von Ansprüchen
Kann ich Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland bekommen?
Wenn Sie Kinder versorgen oder Unterhalt für Kinder zahlen, kann Anspruch auf Familienleistungen aus den Niederlanden oder aus Deutschland bestehen.
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann treffen die Ansprüche auf Familienleistungen der beiden Elternteile zusammen. Um zu vermeiden, dass Sie für dasselbe Kind und denselben Zeitraum doppelte Familienleistung bekommen, wenden die Niederlande und Deutschland Vorrangsregeln an. Das eine Land zahlt vorrangig Familienleistung aus. Das andere Land zahlt eventuell einen Unterschiedsbetrag.
Aus welchem Land erhalten ich oder der andere Elternteil oder Versorger Familienleistungen?
Aus welchem Land Sie Familienleistungen erhalten und ob ein Zusammentreffen mit den Ansprüchen des anderen Elternteils oder Versorgers besteht, hängt von Ihrer Situation ab.
Mein Kind hat noch einen anderen Versorger
Ein anderer Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus den Niederlanden. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind aus zwei Ländern den vollen Kindergeldsatz. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchsten Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.
Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und die Familienkasse prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.
Der andere Elternteil oder Versorger ist mein Partner
Wo Sie Kindergeld erhalten, hängt von der Situation Ihres Partners ab.
1. Mein Partner arbeitet in den Niederlanden oder bezieht Krankengeld oder Arbeitslosenleistung aus den Niederlanden
Ihr Partner erhält das volle niederländische Kindergeld und eventuell Kinderzuschläge (kindgebundenes Budget, Kinderbetreuungszuschlag). Sie erhalten nur dann deutsches Kindergeld, wenn dieses höher ist als der Gesamtbetrag aus den Niederlanden. Die Familienkasse zahlt dann monatlich den Unterschiedsbetrag.
2. Mein Partner arbeitet nicht
Sie erhalten den vollen deutschen Kindergeldsatz. Ihr Partner erhält nur dann eine Zahlung aus den Niederlanden, wenn der Gesamtbetrag aus den Niederlanden (Kindergeld und eventuell kindgebundenes Budget) höher als der deutsche Kindergeldsatz ist. Die SVB zahlt dann pro Quartal den Unterschiedsbetrag.
3. Mein Partner arbeitet in Deutschland
Sie oder Ihr Partner erhalten den vollen deutschen Kindergeldsatz. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld jeden Monat aus. Sie und Ihr Partner können kein niederländisches Kindergeld und kindgebundenes Budget erhalten.
4. Die Situation meines Partners ist anders
Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank oder der Familienkasse auf. Dort erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Kindergeldanspruch.
Mein Kind hat noch einen anderen Versorger
Der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes kann auch Anspruch auf Kindergeld haben, zum Beispiel aus einem anderen Land. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind aus zwei Ländern den vollen Kindergeldsatz. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags auszahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchstmöglichen Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.
Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und der zuständige Träger im anderen Land prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.
Weitere Informationen über das Zusammentreffen von Ansprüchen
Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank (SVB) auf.
Mein Kind hat noch einen anderen Versorger
Sie können Kindergeld aus den Niederlanden und aus Deutschland erhalten. Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Kindergeldansprüchen. Sie erhalten jedoch nicht für dasselbe Kind und für denselben Zeitraum den vollen Kindergeldsatz aus zwei Ländern. Das eine Land zahlt das Kindergeld aus und das andere Land kann Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags zahlen. Sie erhalten dadurch immer den höchstmöglichen Betrag für Ihr Kind. Neben dem Kindergeld werden auch andere Familienleistungen berücksichtigt.
Aus welchem Land erhalte ich Kindergeld?
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und der zuständige Träger im anderen Land prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Kindergeldsatz aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als das Kindergeld aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrags. Auf diese Weise erhalten Sie insgesamt immer den höchsten Kindergeldsatz.
Weitere Informationen über das Zusammentreffen von Ansprüchen
Arbeitet Ihr Partner in einem anderen EU-Land? Oder bezieht Ihr Partner eine Leistung aus einem anderen EU-Land? Nehmen Sie dann Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank (SVB) auf.
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