Kinderbetreuungszuschlag
Was ist ein Kinderbetreuungszuschlag?
Es kann sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden haben. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung. Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen. Auf der Website wird auch erklärt, wann Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag haben und wie Sie die Leistung beantragen können.
Wenn Sie Fragen zu den Zuschlägen haben, die aus den Niederlanden gezahlt werden, können Sie Kontakt mit der niederländischen Steuerbehörde aufnehmen (BelastingTelefoon, Abteilung „Toeslagen“).
Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen. Der Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) zahlt den Kinderbetreuungszuschlag aus.
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Hierbei ist relevant, ob Sie einen Zuschlagspartner haben. Haben Sie einen Ehepartner oder einen registrierten Partner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Eine andere Person, die an Ihrer Adresse gemeldet ist, kann jedoch auch Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Belastingdienst (niederländisches Finanzamt).
Sie können einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten
Sie können nur dann einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Ihr Zuschlagspartner:
- arbeitet
- studiert oder eine Ausbildung macht
- an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnimmt oder
- einen Einbürgerungskurs absolviert.
Wenn Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllt, haben Sie keinen Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag.
Sie erhalten den Kinderbetreuungszuschlag nur für Kinder, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und die eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) stehen. Es gelten noch weitere Voraussetzungen, die Sie beide erfüllen müssen.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Der Kinderbetreuungszuschlag ist einkommensabhängig. Je höher das Gesamteinkommen von Ihnen und Ihrem Zuschlagspartner ist, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag über „Mijn toeslagen“ beantragen. Hierzu benötigen Sie einen DigiD. Haben Sie oder hat Ihr Zuschlagspartner keinen DigiD? Dann können Sie oder Ihr Zuschlagspartner den DigiD über digid.nl/aanvragen beantragen. Sie oder Ihr Zuschlagspartner erhalten den DigiD dann innerhalb von 5 Tagen per Post.
Sie können einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten
Sie können einen Kinderbetreuungszuschlag für Kinder erhalten, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und die eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) stehen. Es gelten noch weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Höhe des Kinderbetreuungszuschlags
Wie viel Kinderbetreuungszuschlag Sie erhalten können, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen ab. Je mehr Sie verdienen, desto weniger Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie.
Kinderbetreuungszuschlag beantragen
Sie können den Kinderbetreuungszuschlag über „Mijn toeslagen“ beantragen. Hierzu benötigen Sie einen DigiD. Haben Sie keinen DigiD? Dann können Sie den DigiD über digid.nl/aanvragen beantragen. Sie erhalten den DigiD dann innerhalb von 5 Tagen per Post.
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