Erwerbsminderung
Bekomme ich eine Leistung bei Erwerbsminderung?
Wenn Sie längere Zeit krank sind, können Sie aus den Niederlanden oder aus Deutschland eine Erwerbsminderungsleistung bekommen. In Deutschland heißt diese Leistung Erwerbsminderungsrente. Manchmal können Sie auch eine Leistung aus beiden Ländern bekommen. Welcher Träger Ihnen eine Erwerbsminderungsleistung bewilligt, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall bei Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie längere Zeit krank sind, erhalten Sie aus den Niederlanden eine Leistung wegen Erwerbsminderung oder Invalidität.
Haben Sie in der Vergangenheit auch in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet und waren Sie dort versichert? Dann erhalten Sie ebenfalls eine Erwerbsminderungsleistung aus diesem Land. Sie erhalten Ihre Leistung in diesem Fall anteilig aus beiden Ländern, je nachdem, wie lange Sie im jeweiligen Land gearbeitet haben.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall bei Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie längere Zeit krank sind, erhalten Sie aus Deutschland eine Leistung wegen Erwerbsminderung oder Invalidität.
Haben Sie in der Vergangenheit auch in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Dann erhalten Sie ebenfalls eine Erwerbsminderungsleistung aus diesem Land. Sie erhalten Ihre Leistung in diesem Fall anteilig aus beiden Ländern, je nachdem, wie lange Sie im jeweiligen Land gearbeitet haben.
Bitte beachten Sie: Neben Ihrer Arbeit als Beamter arbeiten Sie ebenfalls als Arbeitnehmer. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherrn, welche Folgen dies für den Fall einer Erwerbsminderung hat.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall durch Erwerbsminderung versichert. Wenn Sie längere Zeit krank sind, erhalten Sie aus Deutschland eine Leistung wegen Erwerbsminderung oder Invalidität.
Haben Sie in der Vergangenheit auch in den Niederlanden oder einem anderen EU-Land gearbeitet? Dann erhalten Sie ebenfalls eine Erwerbsminderungsleistung aus diesem Land. Sie erhalten Ihre Leistung in diesem Fall anteilig aus beiden Ländern, je nachdem, wie lange Sie im jeweiligen Land gearbeitet haben.
Bitte beachten Sie: Wurde Ihre Krankheit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht? Dann erhalten Sie keine Leistung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sondern vom Arbeitgeber (Berufsgenossenschaft). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich wenden können.
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