Renten- und Leistungsbezüge
Wer arbeitet, hat ein Einkommen. Aber was geschieht, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, weil Sie zum Beispiel erkranken, arbeitslos oder erwerbsgemindert werden? Und was geschieht im Falle Ihres Todes oder wenn Sie in Rente gehen? Dann gibt es Regelungen, die dafür sorgen, dass Sie oder Ihre Hinterbliebenen ein Ersatzeinkommen erhalten.
Wie sieht dies in meinem Fall aus?
Bestimmte Leistungen erhalten Sie möglicherweise aus beiden Ländern. Dies gilt jedoch nicht für alle Leistungen. Um sicher zu wissen, aus welchem Land Sie eine Pension, Rente oder Sozialleistung bekommen, benötigen wir weitere Informationen von Ihnen.
Sie sind in Deutschland gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und Krankheit versichert. Sie bauen in Deutschland Altersrentenansprüche und Rentenansprüche für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes auf. Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge für Ihre Sozialleistungen und Renten/Pensionen in Deutschland. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Pro Leistung wird gesondert angegeben, in welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung beantragen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die entsprechende Rente, Pension oder Sozialleistung ist.
Sie sind in den Niederlanden gegen Einkommensausfall bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und im Krankheitsfall versichert. Sie bauen in den Niederlanden eine Altersleistung auf sowie eine Leistung für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Ihr Arbeitgeber zahlt Beiträge für Ihre Sozialleistungen und Renten/Pensionen in den Niederlanden. Sie brauchen selbst nichts zu unternehmen.
Pro Leistung wird gesondert angegeben, in welchem Land Sie Ihre Rente, Pension oder Sozialleistung beantragen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die entsprechende Rente, Pension oder Sozialleistung ist.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Arbeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben, kann für Sie etwas anderes gelten.
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