Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Todesfall

Bekommt mein Partner im Falle meines Todes eine Leistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden?

Ansprüche im Sterbefall

Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland. Im Falle Ihres Todes ist es gut zu wissen, dass Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenleistung erhalten können und damit weiterhin ein Grundeinkommen beziehen.

Aus welchem Land Ihr Partner und Ihre Kinder im Falle Ihres Todes eine Hinterbliebenenleistung bekommen, hängt von Ihrer Situation ab.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Partner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenen- oder Waisenleistung von der Sociale Verzekeringsbank (SVB) aus den Niederlanden erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland?

In Deutschland können Hinterbliebene von Arbeitnehmern, Selbstständigen und Beamten eine Hinterbliebenenrente bekommen. Sie arbeiten in Deutschland, sind jedoch nicht dort versichert. Ihre Hinterbliebenen haben daher keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland.

Bitte beachten Sie: Haben Sie früher in Deutschland gearbeitet und waren Sie in Deutschland versichert? Dann können Ihre Hinterbliebenen eine Leistung aus Deutschland bekommen.  

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Wenn Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr eine betriebliche Versicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat, können Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung haben.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung?

Im Falle Ihres Todes können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten.

Erhalten meine Hinterbliebenen im Falle meines Todes eine Leistung aus den Niederlanden?

Haben Sie früher in den Niederlanden gearbeitet und waren dadurch in den Niederlanden versichert? Eventuell haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf eine anteilige Hinterbliebenen- oder Waisenleistung aus den Niederlanden.

Erhalten meine Hinterbliebenen eine Zusatzleistung?

Anspruch auf eine zusätzliche Hinterbliebenenleistung besteht nur, wenn die Behörde, bei der Sie tätig waren, und/oder Ihr Arbeitgeber eine kollektive Versicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben.

Für Sie gelten Sonderregelungen für Beamte. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihr Dienstherr.

Sie können bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber zusätzliche Versorgungsansprüche aufbauen, in den meisten Fällen auch eine Partner- oder Hinterbliebenenleistung. Anspruch auf diese Leistung hat in jedem Fall der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht immer die Person, mit der Sie zusammenwohnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Versorgungsträger.

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