Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie beantrage ich eine Leistung bei Vollarbeitslosigkeit?

Beantragen Sie die Arbeitslosenleistung beim niederländischen Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV).

Melden Sie sich arbeitssuchend

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich über werk.nl arbeitssuchend. Hierzu benötigen Sie einen DigiD. Haben Sie noch keinen DigiD? Beantragen Sie diesen über digid.nl. Sie erhalten den DigiD innerhalb von fünf Tagen. Beantragen Sie den DigiD rechtzeitig! Nach Ihrem letzten Arbeitstag haben Sie noch:

  • zwei Tage Zeit, sich arbeitssuchend zu melden 
  • eine Woche Zeit, eine Arbeitslosenleistung zu beantragen.

Wie stelle ich den Antrag auf Arbeitslosenleistung? 

Sobald Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, beantragen Sie über werk.nl eine Arbeitslosenleistung beim UWV. Hierzu benutzen Sie Ihren DigiD. Bei der Beantragung der Leistung geben Sie auch an, ob Sie zuvor in anderen EU-Ländern gearbeitet haben. Wenn Sie während dieser Zeiträume versichert waren, werden diese Zeiten werden bei der Feststellung Ihrer Arbeitslosenleistung mitgezählt. Um nachzuweisen, dass Sie in dem betreffenden Land gearbeitet haben und versichert waren, können Sie Ihrem Antrag einen Vordruck U1 beifügen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet, aber Ihr Antrag kann dann schneller bearbeitet werden. Fordern Sie bei dem Träger, der in dem betreffenden Land für die Arbeitslosenleistung zuständig ist, einen Vordruck U1 an.