Voraussetzungen
Das niederländische Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) kann Ihnen eine Arbeitslosenleistung (WW) bewilligen, wenn:
- Sie mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten und mindestens fünf dieser Stunden verlieren, oder weniger als zehn Stunden pro Woche arbeiten und die Hälfte der zu arbeitenden Stunden verlieren,
- Sie für die verloren gegangenen Stunden kein Arbeitsentgelt mehr bekommen und direkt für entlohnte Arbeit zur Verfügung stehen.
- Sie in den 36 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Dabei werden Wochen, in denen Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land gearbeitet haben, mitgerechnet.
- Sie nicht durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind.