Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Antragstellung

Wie stelle ich den Antrag?

Wenn Sie krank werden, brauchen Sie keine Leistung zu beantragen. Ihre Krankmeldung wird als Antrag betrachtet.

Krankmeldung beim Arbeitgeber

Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank, wie Sie es mit ihm vereinbart haben. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt in den meisten Fällen weiter. Sollte dies nicht der Fall sein, leitet Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung weiter an das Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen (UWV). Sie bekommen dann Krankengeld vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV).

Wie melde ich mich als Zeitarbeitskraft krank?

Sind Sie Zeitarbeitskraft und werden Sie krank? Melden Sie dies unverzüglich Ihrer Zeitarbeitsfirma. Je nach Vertrag muss die Zeitarbeitsfirma entweder Ihr Arbeitsentgelt (oder einen Teil davon) weiterzahlen oder Sie erhalten eine Leistung vom UWV. Ist Letzteres der Fall, beantragt die Zeitarbeitsfirma beim UWV Krankengeld (ZW) für Sie. Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht rechtzeitig weitergeleitet? Setzen Sie sich dann selbst mit dem UWV unter der Telefonnummer +31(0)88 8982001 in Verbindung.

Mein Arbeitsvertrag endet während meiner Krankheit

Sind Sie krank und endet Ihr Arbeitsvertrag? Dann braucht Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt nicht mehr zu zahlen, sondern beantragt Krankengeld für Sie beim UWV. Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Krankmeldung nicht rechtzeitig weitergeleitet? Setzen Sie sich dann selbst mit dem UWV unter der Telefonnummer +31(0)88 8982001 in Verbindung.

Ich bin krank und halte mich in Deutschland auf

Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten und krank werden, melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen bei Ihrem Arbeitgeber mit einem Attest Ihres deutschen Arztes krank.

Wer ist während meiner Krankheit für mich zuständig?

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, ist der Arbeitsmedizinische Dienst oder der Betriebsarzt für Sie zuständig, während Sie krank sind. Sind Sie Zeitarbeitskraft oder ist Ihr Arbeitsvertrag abgelaufen, ist das UWV für Sie zuständig.

Ärztliche Untersuchung

Manchmal ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Sind Sie krank und halten Sie sich in Deutschland auf? Dann kann der Arbeitsmedizinische Dienst, der Betriebsarzt oder das UWV die Krankenkasse bitten, die ärztliche Untersuchung vorzunehmen. Die Ergebnisse werden dem Arbeitsmedizinischen Dienst, Betriebsarzt oder UWV dann übermittelt.