Gesundheit
Im Krankheitsfall möchten Sie einen Arzt besuchen. Vielleicht benötigen Sie Medikamente. Oder Sie müssen sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen. Sie können sich für die medizinische Versorgung an Leistungserbringer in den Niederlanden oder in Deutschland wenden. Unter welchen Voraussetzungen Sie die medizinische Versorgung erhalten, richtet sich nach Ihrer Versicherung. (Sehen Sie hierzu die Erläuterungen unter Krankenversicherung).
- Sie sind in Deutschland pflichtversichert oder freiwillig versichert und haben sich bei einer Krankenkasse angemeldet. Und Sie haben sich in den Niederlanden bei der CZ-Versicherung angemeldet. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden und in Deutschland aufsuchen. Die Kosten der medizinischen Versorgung in den Niederlanden trägt CZ. Die Kosten der medizinischen Versorgung in Deutschland werden von Ihrer Krankenkasse erstattet.
- Sie sind in Deutschland privat versichert. Welche Deckung Sie haben und wie die Kosten erstattet werden, die außerhalb von Deutschland entstehen, hängt von Ihrer Versicherung ab. Sie müssen auch eine Pflegeversicherung abschließen.
- Sie sind in den Niederlanden nach dem Wlz versicherungspflichtig und haben eine Krankenversicherung bei einem anerkannten Krankenversicherungsträger abgeschlossen. Sie können Leistungserbringer in den Niederlanden aufsuchen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten. Benötigen Sie bei einem Aufenthalt in Deutschland unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung? In diesem Fall deklarieren Sie die Kosten bei einer Krankenkasse in Deutschland oder bei Ihrem Versicherungsträger in den Niederlanden.
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