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A1-Bescheinigung kann in Deutschland nur noch digital beantragt werden

Sie brauchen einen Nachweis darüber, dass die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit für Sie gelten

06-02-2025

Seit dem 1. Januar 2025 kann der Antrag auf eine A1-Bescheinigung nur noch digital gestellt werden. Es ist nicht mehr möglich, den Antrag mit einem Papierformular oder per Fax zu stellen.

Arbeitgeber beantragen die A1-Bescheinigung über das deutsche SV-Meldeportal online. Hierfür benötigen sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands melden sich mit einem „bundID“ an. Das gilt auch für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, selbstständig Erwerbstätige, Beamte/Beamtinnen und Rentner/Renterinnen, die eine A1-Bescheinigung beantragen möchten. 

Wissen Sie nicht genau, welches Antragsformular Sie brauchen oder haben Sie eine andere Frage? Der Chatbot des SV-Meldeportals beantwortet Ihre Fragen ausführlich in verschiedenen Sprachen.