A1-Bescheinigung kann in Deutschland nur noch digital beantragt werden
Sie brauchen einen Nachweis darüber, dass die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit für Sie gelten
Seit dem 1. Januar 2025 kann der Antrag auf eine A1-Bescheinigung nur noch digital gestellt werden. Es ist nicht mehr möglich, den Antrag mit einem Papierformular oder per Fax zu stellen.
Arbeitgeber beantragen die A1-Bescheinigung über das deutsche SV-Meldeportal online. Hierfür benötigen sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands melden sich mit einem „bundID“ an. Das gilt auch für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, selbstständig Erwerbstätige, Beamte/Beamtinnen und Rentner/Renterinnen, die eine A1-Bescheinigung beantragen möchten.
Wissen Sie nicht genau, welches Antragsformular Sie brauchen oder haben Sie eine andere Frage? Der Chatbot des SV-Meldeportals beantwortet Ihre Fragen ausführlich in verschiedenen Sprachen.
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