Kinder
Habe ich Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland oder aus den Niederlanden?
Aus welchem Land Sie das Kindergeld erhalten hängt davon ab, wo Sie sozialversichert sind.
Wenn Sie Ihren Sitz in Deutschland haben und als selbstständiger Unternehmer einen Auftrag in den Niederlanden ausführen, bleiben Sie in der Regel in Deutschland sozialversichert. Sie können dann Kindergeld aus Deutschland bekommen.
Lassen Sie sich jedoch als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden nieder, werden Sie möglicherweise in den Niederlanden sozialversichert. Sie können dann Kindergeld aus den Niederlanden bekommen.
Möchten Sie wissen, wo Sie sozialversichert sind oder was Sie tun müssen, wenn Sie Kindergeld aus Deutschland oder aus den Niederlanden bekommen können?
Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag?
Sie können für Kinder, die noch keine weiterführende Schule besuchen und in einer registrierten Kinderbetreuungsstätte betreut werden, einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Haben Sie einen Zuschlagspartner? Dann müssen Sie und Ihr Zuschlagspartner beide die Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschlag erfüllen. Trifft dies nicht zu, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschlag.
Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag
Habe ich Anspruch auf kindgebundenes Budget?
Wenn Sie aus den Niederlanden Kindergeld bekommen, können Sie auch kindgebundenes Budget erhalten. Das kindgebundene Budget ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten für Kinder unter 18 Jahren.
Weitere Informationen zum kindgebundenen Budget
Wenn der andere Elternteil oder Versorger auch Familienleistungen erhält
Erhält der andere Elternteil oder Versorger Ihres Kindes (zum Beispiel Ihr Partner) Familienleistung aus einem anderen Land als Sie? Dann ergibt sich ein Zusammentreffen von Ansprüchen von zwei Elternteilen. Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.