Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kinderbetreuungszuschlag

Kann ich in den Niederlanden Kinderbetreuungszuschlag bekommen?

Sie wohnen in Deutschland und sind selbstständiger Unternehmer. Sie üben Ihre selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden aus oder lassen sich als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden nieder. Haben Sie Kinder, die eine Kinderbetreuungsstätte besuchen? Dann können Sie Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden bekommen, auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein staatlicher Zuschuss der Niederlande zu den Kosten, die Ihnen für die Kinderbetreuung entstehen.

Sie erhalten nur Kinderbetreuungszuschlag für Kinder, die noch nicht zur weiterführenden Schule gehen und eine registrierte Kinderbetreuungsstätte besuchen. Besucht Ihr Kind eine Kinderbetreuungsstätte außerhalb der Niederlande? Dann muss die Kinderbetreuungsstätte oder Tagesmutter in den Niederlanden im Register für ausländische Kinderbetreuungsstätten (register buitenlandse kinderopvang) registriert sein. Es gelten noch weitere Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben

Haben Sie einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner? Dann ist diese Person Ihr Zuschlagspartner. Aber auch eine andere Person, die an Ihrer Wohnanschrift gemeldet ist, kann Ihr Zuschlagspartner sein. Möchten Sie wissen, ob Sie einen Zuschlagspartner haben? Nutzen Sie dann die Hilfe „Wie is mijn toeslagpartner?“ (Wer ist mein Zuschlagspartner?) auf der Website des Dienst Toeslagen.

Wenn Sie einen Zuschlagspartner haben, können Sie nur Kinderbetreuungszuschlag erhalten, wenn Ihr Zuschlagspartner arbeitet, studiert, an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilnimmt oder einen Einbürgerungskurs absolviert. Wenn Ihr Zuschlagspartner diese Voraussetzung nicht erfüllt, können Sie keinen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Wie viel Kinderbetreuungszuschlag kann ich erhalten?

Wie viel Kinderbetreuungszuschlag Sie bekommen, hängt unter anderem von der Anzahl der Kinder ab, die eine Kinderbetreuungsstätte besuchen, der Anzahl der Betreuungsstunden und Ihrem (gemeinsamen) Einkommen.

Wie beantrage ich Kinderbetreuungszuschlag?

Sie können den Kinderbetreuungszuschlag online über „Mijn toeslagen“ beantragen. Auch Änderungen Ihrer Situation, die sich auf den Kinderbetreuungszuschlag auswirken, können Sie über „Mijn toeslagen“ melden. Sie benötigen einen DigiD, um sich auf „Mijn toeslagen“ anzumelden. Haben Sie keinen DigiD? Dann können Sie das Steuertelefon Ausland (BelastingTelefoon Buitenland) anrufen.