Kinderbetreuungszuschlag
Sie wohnen in Deutschland und erhalten Einkommen aus den Niederlanden. Es kann sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden haben. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung. Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen. Auf der Website wird auch erklärt, wann Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag haben und wie Sie die Leistung beantragen können.
Wenn Sie Fragen zu den Zuschlägen haben, die aus den Niederlanden gezahlt werden, können Sie Kontakt mit der niederländischen Steuerbehörde aufnehmen (BelastingTelefoon, Abteilung „Toeslagen“).