Zusammentreffen von Ansprüchen
Möglicherweise kann Ihre Familie aus beiden Ländern Familienleistungen bekommen. Zum Beispiel in folgender Situation:
- Sie erhalten Kindergeld, kindgebundenes Budget und/oder einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden.
- Ihr Partner arbeitet in Deutschland und kann Kindergeld von der Familienkasse erhalten.
Um zu vermeiden, dass Familienleistung doppelt ausgezahlt wird, wenden die Kindergeldträger in beiden Ländern spezielle europäische Vorrangsregeln an.
Welches Land zahlt bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen die Familienleistung aus?
Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) und die Familienkasse prüfen, ob Sie Anspruch auf Familienleistung haben. Danach entscheiden sie anhand der europäischen Regeln, welches Land vorrangig auszahlt. Ist der Betrag der Familienleistung aus dem Land, das vorrangig auszahlt, niedriger als die Familienleistung aus dem anderen Land? Dann zahlt das andere Land den Unterschiedsbetrag. Auf diese Weise wird Ihnen immer die höchste Familienleistung gezahlt.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen kann Ihnen die SVB oder die Familienkasse erteilen.