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A1-Bescheinigung

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Sie sind selbstständiger Unternehmer und wohnen in Deutschland. Sie werden als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden arbeiten. Sie werden zum Beispiel an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten oder sich als selbstständiger Unternehmer in den Niederlanden niederlassen.

In bestimmten Situationen müssen Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, zum Beispiel wenn Sie normalerweise in Deutschland tätig sind und vorübergehend an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten. Oder wenn Sie gleichzeitig in den Niederlanden und in einem oder mehreren anderen Ländern arbeiten. Wenn Sie ausschließlich in den Niederlanden tätig sind, brauchen Sie keine A1-Bescheinigung zu beantragen.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Mit der A1-Bescheinigung werden die anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit festgestellt. Mit dieser Bescheinigung können Sie im Land, in dem Sie arbeiten, nachweisen, dass Sie in einem anderen EU-Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung?

Wenn Sie an einem Auftrag in den Niederlanden arbeiten, beantragen Sie die A1-Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV entscheidet, in welchem Land Sie sozialversicherungs- und beitragspflichtig sind. Der Antrag auf eine A1-Bescheinigung ist kostenlos. 

Führen Sie in mehreren Ländern Aufträge aus? Beantragen Sie die A1-Bescheinigung dann bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenkassen Ausland).

Die Sozialversicherung betrifft nicht nur Ihre Krankenversicherung, sondern auch das Kindergeld und Rentenansprüche bei Krankheit und Invalidität, im Alter und im Todesfall.

Wenn die DRV oder die DVKA feststellt, dass Sie in Deutschland versichert sind, stellt Ihnen die deutsche Stelle die A1-Bescheinigung aus. Stellt die DRV oder die DVKA fest, dass Sie in den Niederlanden versichert sind, nimmt die deutsche Stelle Kontakt mit der Sociale Verzekeringsbank (SVB) auf. Die A1-Bescheinigung wird dann von der SVB ausgestellt.

Wo bin ich sozialversichert?

Das hängt davon ab, wie Sie als Selbstständiger in den Niederlanden arbeiten. Die DRV muss alle Tatsachen und Umstände prüfen und anschließend die europäischen „Rechtszuweisungsregeln“ anwenden.

Sie sind zum Beispiel in Deutschland sozialversichert, wenn Sie:

  • nur vorübergehend in den Niederlanden arbeiten. Die DRV bezeichnet dies als Entsendung. Sie haben zum Beispiel als Maurer einen Einmannbetrieb in Deutschland und bekommen einen Auftrag in den Niederlanden. Sie arbeiten einige Wochen lang ausschließlich in den Niederlanden.
  • abwechselnd in Deutschland und den Niederlanden arbeiten und mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig sind. Sie sind zum Beispiel freiberuflicher Dozent und arbeiten in Räumlichkeiten in Deutschland und den Niederlanden. Sie unterrichten überwiegend in Deutschland.

Sie sind zum Beispiel in den Niederlanden sozialversichert, wenn Sie:

  • ausschließlich in den Niederlanden arbeiten. Sie eröffnen dort zum Beispiel einen Frisörsalon.
  • abwechselnd in Deutschland und den Niederlanden arbeiten, weniger als 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland tätig sind und sich der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeiten in den Niederlanden befindet. Sie haben zum Beispiel eine Gesellschaft in Deutschland und in den Niederlanden, erbringen die Dienstleistungen jedoch vor allem in den Niederlanden.

Bitte beachten Sie: Für die Anwendung dieser Rechtszuweisungsregeln prüft die DRV, ob Sie selbstständig tätig sind oder nicht:

  • In Deutschland sind Sie selbstständig tätig, wenn Sie in eigener Verantwortung Tätigkeiten verrichten. Diese Tätigkeiten werden auf eigene Rechnung ausgeübt, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei muss angestrebt werden, Gewinn zu erzielen.
  • In den Niederlanden sind Sie selbstständig tätig, wenn Sie aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht in den niederländischen Arbeitnehmerversicherungen versichert sind. Sie haben zum Beispiel ein eigenes Modegeschäft in den Niederlanden.

Wenn Sie in einem der Länder doch als Arbeitnehmer betrachtet werden (zum Beispiel wenn Sie scheinselbstständig sind), muss die DRV andere Regeln anwenden, um festzustellen, in welchem Land Sie sozialversichert sind.