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Scheinselbstständigkeit

Wann bin ich scheinselbstständig?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Sie zwar auf dem Papier eine selbstständige Tätigkeit ausüben, in der Praxis jedoch wie ein Arbeitnehmer arbeiten. Als Selbstständiger müssen Sie auf eigene Rechnung arbeiten. Das bedeutet, dass Ihr Auftraggeber Ihnen gegenüber keine Weisungsbefugnis haben darf. Sie müssen zum Beispiel mehrere Auftraggeber haben und Ihre Tätigkeiten (relativ) frei gestalten können. Ihr Auftraggeber darf Ihnen nicht vorschreiben, wann, wo und wie Sie Ihre Tätigkeiten ausüben. Ist dies bei Ihnen doch der Fall? Dann sind Sie de facto Arbeitnehmer, auch wenn Sie Rechnungen schreiben und eine Umsatzsteuernummer haben.

Bei einer Scheinselbstständigkeit gelten rückwirkend die Arbeitnehmervorschriften in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Auch können Bußgelder verhängt werden.

Regeln für die Beurteilung von Selbstständigkeit in den Niederlanden

Sie und Ihr Auftraggeber sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass Ihre Arbeitsbeziehung und eventuelle spätere Ansprüche korrekt geregelt sind. A

Wie funktioniert es?

Der Belastingdienst publiziert 3 verschiedene Arten von Musterverträgen: 

  • allgemeine Musterverträge,
  • Musterverträge für individuelle Vereinbarungen und
  • Verträge für bestimmte Sektoren und Berufsgruppen.

Sie können diese Verträge verwenden, wenn Ihre Arbeit unter den gleichen Voraussetzungen ausgeübt wird. Solange Sie und der Auftraggeber mit einem dieser Musterverträge arbeiten, hat der Arbeitgeber die Sicherheit, dass er keine Lohnabgaben einzubehalten und abzuführen braucht.

Sie sind nicht verpflichtet, einen solchen Mustervertrag zu verwenden. Sie können auch eigene Verträge aufstellen und diese dem Belastingdienst zur Prüfung vorlegen.