Renten- und Leistungsbezüge
Bin ich in Deutschland oder in den Niederlanden sozialversichert?
Sie wohnen in Deutschland und werden eine selbstständige Tätigkeit in den Niederlanden ausüben. Sie können eine Pension, Rente oder Sozialleistung aus dem Land erhalten, in dem Sie sozialversichert sind. Wo Sie sozialversichert sind, hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie eine A1-Bescheinigung beantragen, wird dies deutlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter A1-Bescheinigung.
Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind
Sie sind in den Niederlanden nicht gegen Einkommensausfall bei Krankheit oder Erwerbsminderung versichert. Hierzu können Sie eine Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen.
Haben Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht? Dann bauen Sie in den Niederlanden Anspruch auf eine AOW-Leistung auf und sind Sie nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Haben Sie das AOW-Eintrittsalter bereits erreicht? Dann sind Sie in den Niederlanden nur nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Für diese Versicherung müssen Sie selbst Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr Einkommen entrichten, indem Sie eine Steuererklärung beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt) machen. Danach erhalten Sie einen Beitragsbescheid über die dem Belastingdienst zu zahlenden Beiträge.