Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Krankenversichert in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in den Niederladen ausüben werden. Sie sind weiterhin bei Ihrer Krankenkasse eingetragen und können weiterhin medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch nehmen.

Werden mir Kosten der Gesundheitsversorgung in den Niederlanden erstattet?

Sind Sie bei der Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert? Und benötigen Sie unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden? Verwenden Sie dann die Europäische Krankenvericherungskarte (EKVK). Diese Karte können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Legen Sie dem niederländischen Krankenversicherungsträger Ihre EKVK vor.

Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts. Der Leistungserbringer kann die Rechnung auch Ihnen aushändigen. Sie bezahlen dann die Rechnung und senden diese an:

  • Zilveren Kruis. Dieser Krankenversicherungsträger verrechnet die Kosten mit Ihrer Krankenkasse. Oder:
  • Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hat dann zwei Möglichkeiten, die Kosten zu erstatten: gemäß den in den Niederlanden geltenden Tarifen oder den in Deutschland geltenden Tarifen. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn die Leistung im Leistungskatalog der deutschen Versicherung enthalten ist. Außerdem benötigt Ihre Krankenkasse Ihre Zustimmung für die Anwendung des deutschen Tarifs.

Privatversicherung

Sind Sie privat versichert? Achten Sie dann unbedingt darauf, dass Ihre Versicherungspolice auch Deckung außerhalb des Landes gewährt, in dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.