Krankenversichert in den Niederlanden
Schließen Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Der gesetzliche Grundleistungskatalog, das so genannte „basispakket“, deckt die Kosten für einen Großteil der regulären medizinischen Versorgung, zum Beispiel die Betreuung durch den Hausarzt, Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Hilfsmittel.
Wo schließe ich eine Krankenversicherung ab?
Sie schließen eine Krankenversicherung bei einem Krankenversicherungsträger ab. Hierzu verwenden Sie das Antragsformular des betreffenden Trägers. Sie können zwischen den folgenden Krankenversicherungsträgern wählen: Zilveren Kruis, VGZ, CZ, Menzis, DSW, ONVZ, Zorg en Zekerheid, ASR und ENO. Alle Krankenversicherungsträger sind verpflichtet, Sie aufzunehmen (eine Aufnahmeverweigerung aufgrund höherer Risiken ist nicht möglich).
Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie:
- eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit dieser Karte können Sie in den Niederlanden medizinische Versorgung entsprechend den Vorgaben Ihrer Versicherungspolice in Anspruch nehmen.
- einen Vordruck S1. Diesen Vordruck reichen Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse ein. Sie erhalten von der Krankenkasse eine Gesundheitskarte. Mit der Gesundheitskarte können Sie in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
Sie zahlen dem Krankenversicherungsträger in den Niederlanden einen Pauschalbeitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw). Dieser Beitrag ist je nach Krankenversicherungsträger unterschiedlich hoch und beträgt im Jahr 2024 durchschnittlich 146,00 € pro Monat.
- Wie schließen Sie eine Krankenversicherung ab? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zur Übersicht der Krankenversicherungsträger (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Innerhalb welcher Frist muss ich eine Krankenversicherung abschließen?
Schließen Sie so schnell wie möglich eine Versicherung ab, in jedem Fall innerhalb von 4 Monaten nach Ihrer Arbeitsaufnahme in den Niederlanden. Ihre Krankenversicherung beginnt dann ab Ihrem ersten Arbeitstag. Wenn Sie die Krankenversicherung nicht innerhalb von 4 Monaten abschließen, beginnt die Versicherung mit dem Datum der Antragstellung. Sie sind dann mindestens 4 Monate lang unversichert und müssen eventuell anfallende medizinische Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für Kosten, die Ihnen in Deutschland entstanden sind, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie doch in den Niederlanden versicherungspflichtig waren. Wenn Sie unversichert sind, erhalten Sie ein Schreiben vom CAK. Hierin steht, dass Sie eine Krankenversicherung abschließen müssen. Versäumen Sie dies, müssen Sie ein Bußgeld zahlen.
Freiwillige Selbstbeteiligung
Der niederländische Krankenversicherungsträger kann im Gegenzug für einen niedrigeren Beitrag zur Grundversicherung eine freiwillige Selbstbeteiligung anbieten. Die freiwillige Selbstbeteiligung kann sich auf 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 € pro Jahr belaufen. Der Krankenversicherungsträger setzt dann den monatlichen Beitrag zur Grundversicherung herab. Die freiwillige Selbstbeteiligung wird zur Pflichtselbstbeteiligung hinzuaddiert. Gilt für eine bestimmte Leistung kein Pflichtselbstbeteiligung, dann wird auch keine freiwillige Selbstbeteiligung gefordert. Der Krankenversicherungsträger kann bestimmte Leistungserbringer, Maßnahmen, Medikamente oder Hilfsmittel von der Selbstbeteiligung ausschließen. Dies entscheidet jeder Krankenversicherungsträger für sich.
Wenn Sie sich für medizinische Versorgung in Deutschland entscheiden und die Kosten von Ihrer deutschen Krankenkasse gezahlt werden, kommt die verpflichtete oder freiwillige Selbstbeteiligung des niederländischen Krankenversicherungsträgers nicht zum Tragen. Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten nach den deutschen Voraussetzungen, Tarifen und Selbstbeteiligungssätzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger, ob es in Ihrer Situation günstig ist, sich für eine freiwillige Selbstbeteiligung zu entscheiden. Bitte beachten Sie: Die verpflichtete und die freiwillige Selbstbeteiligung gelten wohl, wenn Sie:
- sich für medizinische Versorgung in den Niederlanden entscheiden oder
- bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger die Kostenerstattung der in Deutschland erhaltenen medizinischen Versorgung beantragen.
Kann ich bei der Krankenkasse eingetragen bleiben?
Sind Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse eingetragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Krankenkasse und teilen Sie mit, dass Sie sich in den Niederlanden versichern müssen. Die Krankenkasse kann Ihre Eintragung fortsetzen, wenn Sie den Vordruck S1 einreichen. Sie behalten dann die Krankenversicherungskarte, die Sie bereits von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Wenn Sie keine Krankenversicherungskarte (mehr) haben, verwenden Sie in Deutschland die elektronische Gesundheitskarte, um sich bei Ihrer Krankenkasse oder einem Leistungserbringer zu identifizieren.
Muss ich in den Niederlanden eine Zusatzversicherung abschließen?
Für Behandlungen, die vom Grundleistungskatalog nicht gedeckt werden, können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, zum Beispiel für zusätzliche zahnärztliche Versorgung oder Physiotherapie. Für die Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Das heißt: Die Krankenversicherungsträger dürfen für ihre Zusatzversicherungen unterschiedlich hohe Beiträge berechnen und auch Teilnahmebedingungen stellen (zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung fordern oder eine Altersgrenze berücksichtigen).
Bitte beachten Sie: Eine niederländische Zusatzversicherung deckt nur Kosten, die für medizinische Versorgung in den Niederlanden entstehen.
Wie werden mir Kosten erstattet?
Dies hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und wo Sie die Erstattung der Kosten beantragen.
1. Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrer deutschen Krankenkasse
Ihr Leistungserbringer rechnet die entstandenen Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bei einem Krankenhausaufenthalt schickt das Krankenhaus die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Sie brauchen dann nicht in Vorleistung zu gehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch genommen haben und die Erstattung der Kosten in Deutschland beantragen, brauchen Sie die in den Niederlanden vorgeschriebene Selbstbeteiligung (eigen risico) nicht zu zahlen. Dies gilt auch für die freiwillige höhere Selbstbeteiligung, falls Sie sich für diese entschieden haben.
2. Sie nehmen medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch und beantragen die Erstattung der Kosten bei Ihrem niederländischen Krankenversicherungsträger
Ihre niederländische Krankenversicherung bietet Ihnen auch Versicherungsschutz außerhalb der Niederlande, solange Sie sich in einem EU-Land aufhalten. Sie können Rechnungen für medizinische Leistungen, die Sie in Deutschland in Anspruch nehmen, also auch bei Ihrer niederländischen Krankenversicherung einreichen. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Dieser kann Sie genauer über die Voraussetzungen für die Kostenerstattung informieren. Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen. Dies gilt nicht für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung.
3. Sie nehmen medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch
Je nachdem, was für eine Versicherungspolice Sie haben, reichen Sie Ihre Rechnungen auf die folgende Weise ein:
- Haben Sie eine Versicherungspolice nach dem Sachleistungsprinzip („naturapolis“)? Wenn Sie einen Leistungserbringer wählen, mit dem der Krankenversicherungsträger einen Vertrag abgeschlossen hat, zahlt Ihr Krankenversicherungsträger die Kosten direkt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Leistungserbringer, zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten nicht in vollem Umfang erstattet.
- Haben Sie eine Erstattungspolice („restitutiepolis“)? Dann können Sie den Leistungserbringer frei wählen. Sie zahlen die Rechnung eventuell erst selbst und reichen sie später bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Wenn der Krankenversicherungsträger einen Vertrag mit dem Leistungserbringer abgeschlossen hat, brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.
Die ersten 385,00 €, die Ihnen pro Jahr an Krankheitskosten entstehen, müssen Sie selbst zahlen (ausgenommen Kosten für Besuche beim Hausarzt oder bei der Hebamme sowie für die Betreuung nach einer Entbindung). Dies ist Ihre Selbstbeteiligung. Ihr Krankenversicherungsträger schickt Ihnen eine Rechnung über den Betrag, den Sie zahlen müssen.
Wo sind meine Familienmitglieder versichert?
Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können über Ihre Versicherung mitversichert werden. Ob dies möglich ist, entscheidet Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse trifft diese Entscheidung aufgrund der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Mitversicherung. Es ist daher wichtig, dass Sie den Vordruck S1, den Ihr niederländischer Krankenversicherungsträger Ihnen ausstellt, bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Ist ein Familienmitglied (Partner, Kind) mitversichert, informiert die Krankenkasse das CAK. Das CAK trägt Ihre mitversicherten Familienmitglieder ein. Über diese Eintragung werden Sie immer schriftlich informiert. Sie zahlen für jedes mitversicherte Familienmitglied ab 18 Jahren einen Monatsbeitrag von 138,48 €. Das CAK sendet Ihnen eine Rechnung zu.
Ihren mitversicherten Familienmitgliedern werden sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Kosten für Hausarzt, Krankenhausbehandlungen und Medikamente erstattet. Nimmt Ihr Familienmitglied medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch? Fordern Sie dann vorab die European Health Insurance Card (europäische Krankenversicherungskarte, EHIC) beim CAK an. Damit vermeiden Sie, dass Sie die Kosten erst selbst zahlen müssen.
Wie Ihrem Familienmitglied Kosten erstattet werden, hängt von folgenden Entscheidungen ab:
- Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in Deutschland. Ihr Familienmitglied hat denselben Anspruch auf medizinische Versorgung wie Sie. Bitte beachten Sie: Sie können in den Niederlanden keine Kostenerstattung für Ihr Familienmitglied beantragen.
- Ihr Familienmitglied entscheidet sich für medizinische Leistungen in den Niederlanden. Bei Vorlage der EHIC hat Ihr Familienmitglied Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem niederländischen gesetzlichen Grundleistungskatalog. Die Kosten des niederländischen Leistungserbringers werden vom Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis bezahlt. Bitte beachten Sie: Sie können bei Ihrem eigenen Krankenversicherungsträger keine Kostenerstattung für Ihr Familienmitglied beantragen.