Steuern
Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden studieren. Wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, sondern täglich zwischen den Niederlanden und Deutschland pendeln, zahlen Sie in den Niederlanden keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge. Dies ändert sich, wenn Sie in den Niederlanden auch arbeiten oder in die Niederlande ziehen und eigenes Einkommen haben.
Ich werde neben meinem Studium arbeiten
Werden Sie neben Ihrem Studium in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen und erhalten Sie eine reale Praktikumsvergütung, zum Beispiel das für Sie geltende Mindestentgelt? Dann sind Sie Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin. Ihr Arbeitgeber oder das Praktikumsunternehmen behalten Steuern, Volksversicherungsbeiträge und Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen von Ihrem Arbeitsentgelt ein.
Machen Sie ein Praktikum in den Niederlanden und erhalten Sie keine reale Praktikumsvergütung? Dann behält das Praktikumsunternehmen nur die Steuern und Volksversicherungsbeiträge von Ihrem Arbeitsentgelt ein. Ihr Praktikumsunternehmen muss beurteilen, ob es sich um eine reale Vergütung handelt.
- Wie hoch ist das gesetzliche Mindestentgelt in den Niederlanden? (nur in niederländischer Sprache) Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Weitere Informationen zur Praktikumsvergütung Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Einkommensteuererklärung in den Niederlanden
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Vielleicht können Sie einen Teil der einbehaltenen Steuern und Volksversicherungsbeiträge zurückbekommen. Hierzu machen Sie am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung für ausländische Steuerpflichtige.
- Weitere Informationen zum Thema „Steuererhebung in den Niederlanden“ Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Lesen Sie mehr über die Steuererklärung in den Niederlanden Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bitte beachten Sie: Sie müssen vielleicht auch eine Steuererklärung in Deutschland machen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf.
Ich werde in Deutschland arbeiten
Werden Sie neben Ihrem Studium auch in Deutschland arbeiten? Dann zahlen Sie in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Deutschland in einem Minijob arbeiten, gelten eventuell andere Regeln.
Ich ziehe nach den Niederlanden
Wohnen Sie während Ihres Studiums in den Niederlanden (eventuell auch in einem Studentenwohnheim)? Dann werden Sie möglicherweise nicht mehr als Einwohner/-in Deutschlands, sondern als Einwohner/-in der Niederlande betrachtet.
Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- Ich werde umziehen
- in die Niederlande
Danach können Sie die Situation angeben, die nach Ihrem Umzug gilt. Sie können dann angeben, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren.