Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Renten- und Leistungsbezüge

Habe ich Anspruch auf Leistungen und Rente?

Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden studieren. Wenn Sie in den Niederlanden keinen Wohnraum haben, sondern täglich fahren, sind Sie in den Niederlanden nicht sozialversichert und bauen dort keine Rentenansprüche auf. Anders ist die Situation, wenn Sie in den Niederlanden auch arbeiten oder in die Niederlande ziehen.

Ich werde arbeiten oder ein Praktikum machen

Werden Sie neben Ihrem Studium in den Niederlanden auch in den Niederlanden arbeiten? Dann können Sie aus den Niederlanden im Krankheitsfall eine Leistung bekommen. Sie bauen Anspruch auf AOW-Altersleistung auf und sind nach dem Hinterbliebenengesetz Anw versichert.

Krank oder arbeitslos

Mit einem Studentenjob haben Sie die gleichen Sozialversicherungsansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn Sie krank werden, melden Sie sich nach den Vorschriften Ihres Arbeitgebers krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt weiter, bis Ihr Arbeitsvertrag endet. Sind Sie danach noch immer krank, erhalten Sie vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) eine ZW-Leistung. Verlieren Sie Ihren Studentenjob? Dann können Sie bei der Agentur für Arbeit in Deutschland eine Arbeitslosenleistung beantragen. Die Antragstellung ist nur sinnvoll, wenn Sie genug Stunden oder Tage gearbeitet haben. Auch müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit in Deutschland arbeitssuchend melden. Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Praktikum in den Niederlanden machen, wird dieses Praktikum möglicherweise mit einer Arbeitnehmertätigkeit gleichgestellt. Dies beurteilt das Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen. Erhalten Sie für Ihr Praktikum ein normales Arbeitsentgelt wie zum Beispiel das Mindestentgelt? Dann haben Sie dieselben Ansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer. Wenn Sie kein normales Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie nur gegen Einkommensausfall durch Krankheit versichert. Können Sie Ihr Praktikum aufgrund von Krankheit nicht ausüben, erhalten Sie eine ZW-Leistung vom Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV).

Todesfall

Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann Ihr Partner/Ihre Partnerin Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung aus den Niederlanden haben. Wird Ihr Kind durch Ihren Tod zur Vollwaise? Dann kann Ihr Kind eine Waisenleistung aus den Niederlanden bekommen. Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) zahlt diese Leistungen aus.

Rente/Pension

Sie bauen in den Niederlanden Anspruch auf AOW-Leistung auf. Diese Altersleistung zahlt Ihnen die Sociale Verzekeringsbank (SVB), wenn Sie das AOW-Eintrittsalter erreicht haben.

Ich werde umziehen

Wohnen Sie während Ihres Studiums in einer Wohnung oder einem Zimmer in den Niederlanden? Dann sind Sie möglicherweise kein Einwohner Deutschlands mehr, sondern Einwohner der Niederlande. Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an:

  • Ich wohne in Deutschland
  • Ich werde umziehen
  • in die Niederlande

Danach können Sie die Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren.