Gesundheit
Sie wohnen in Deutschland und werden in den Niederlanden studieren. Wenn Sie in den Niederlanden keinen Wohnraum haben, sondern täglich pendeln, können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland versichert bleiben. Sie sind in den Niederlanden nicht nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert und brauchen keine niederländische Krankenversicherung abzuschließen. Sie erhalten auch keinen Krankenversicherungszuschlag aus den Niederlanden. Dies ändert sich, wenn Sie eine Arbeit in den Niederlanden aufnehmen.
Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland bei einer Krankenkasse angemeldet sind, sind Sie krankenversichert. Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie in den Niederlanden studieren und beantragen Sie die Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit der EKVK haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland Anspruch auf unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung. Die Karte berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, für die Sie gezielt in ein anderes Land reisen.
Kostenerstattung
In Deutschland werden Ihnen die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente erstattet. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land, zum Beispiel im Urlaub, werden Ihnen krankheitsbedingte Kosten erstattet.
Wenn mir Krankheitskosten in den Niederlanden entstehen
Müssen Sie während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen? Legen Sie dem niederländischen Leistungserbringer Ihre EKVK vor. Dieser hat dann zwei Möglichkeiten:1. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung zusammen mit einer Kopie Ihrer EKVK an den Krankenversicherungsträger Zilveren Kruis, der die Rechnung bezahlt und die Kosten mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Sie zahlen dann selbst nichts.
2. Der Leistungserbringer kann Ihnen die Rechnung aushändigen. Sie zahlen die Rechnung und leiten diese anschließend weiter an
- Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht. Dieser Krankenversicherungsträger verrechnet die Kosten mit Ihrem Krankenversicherungsträger oder
- Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse hat dann zwei Möglichkeiten, die Kosten zu erstatten: gemäß den in den Niederlanden geltenden Tarifen oder den in Deutschland geltenden Tarifen. Ihre Krankenkasse kann den deutschen Tarif nur anwenden, wenn die Leistung im Leistungskatalog der deutschen Versicherung enthalten ist. Außerdem benötigt Ihre Krankenkasse Ihre Zustimmung für die Anwendung des deutschen Tarifs.
Ich werde in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen
Werden Sie neben Ihrem Studium in den Niederlanden arbeiten? Oder werden Sie ein Praktikum in den Niederlanden machen, für das Sie als Vergütung mindestens das für Sie geltende niederländische Mindestentgelt erhalten? Worauf müssen Sie dann achten?Was müssen Sie tun?
- Schließen Sie eine Krankenversicherung in den Niederlanden ab. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Versicherungspolice und eine Krankenversicherungskarte. Mit der Krankenversicherungskarte können Sie in den Niederlanden und in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Ihr Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten. Sie erhalten auch einen Vordruck S1. Reichen Sie diesen Vordruck bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland ein. Hiermit erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für medizinische Versorgung in Deutschland.
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie in den Niederlanden arbeiten oder ein Praktikum machen. Wenn Sie den Vordruck S1 einreichen, sind Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse eingetragen.
- Beantragen Sie den Krankenversicherungszuschlag beim Belastingdienst (niederländisches Finanzamt). Der Krankenversicherungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten Ihrer Krankenversicherung.
- Weitere Informationen zum niederländischen Mindestentgelt Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Praktikum, Nebenjob oder Forschungstätigkeit in den Niederlanden Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Wie schließen Sie eine Krankenversicherung ab? Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Krankenversicherungszuschlag beantragen Sie wechseln zu einer externen Website. Die Website wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich ziehe in die Niederlande
Wohnen Sie während Ihres Studiums in den Niederlanden? Dann sind Sie möglicherweise kein Einwohner Deutschlands mehr, sondern Einwohner der Niederlande.
Passen Sie Ihre Auswahl dann wie folgt an:
- Ich wohne in Deutschland
- ich werde umziehen
- in die Niederlande
Danach können Sie die Situation angeben, wie diese nach Ihrem Umzug vorliegen wird. Sie können dann angeben, dass Sie in die Niederlande ziehen, um dort zu studieren.