Grenzinfopunkt. Wohnen, Arbeiten und Studieren in den Niederlanden oder Deutschland.

Kinderbetreuungszuschlag

Kann ich Kinderbetreuungszuschlag bekommen, wenn ich in die Niederlande ziehe?

Es kann sein, dass Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag aus den Niederlanden haben. Der Kinderbetreuungszuschlag ist ein Beitrag zu den Kosten der Kinderbetreuung. Weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag finden Sie auf der Website des Dienst Toeslagen. Auf der Website wird auch erklärt, wann Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag haben und wie Sie die Leistung beantragen können. 

Wenn Sie Fragen zu den Zuschlägen haben, die aus den Niederlanden gezahlt werden, können Sie Kontakt mit der niederländischen Steuerbehörde aufnehmen (BelastingTelefoon, Abteilung „Toeslagen“).

Möchten Sie wissen, welche Folgen sich für Sie ergeben?

Dann benötigen wir mehr Angaben zu Ihrer Situation.

Machen Sie weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation